Unterlassungsklage gegen verfassungswidrige Anwendung von außerparlamentarischen Handlungsempfehlungen.
Das Institut für Recht:Sicherheit (IFR) hat als gerichtlich anerkannter Prozessbevollmächtigter am 08.08.2018 eine Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht.
Es geht in dieser Klage um die verfassungswidrige Anwendung von außerparlamentarischen undemokratischen Handlungsempfehlungen, mit denen das Grundgesetz und das Völkerrecht bekämpft und außer Kraft gesetzt werden.
Hintergrund sind sich häufende Vorkommnisse, in denen nichtige Verwaltungsakte vollstreckt werden, die sich nicht auf gesetzliche Grundlagen stützen, sondern ein Buch mit dem Titel „Reichsbürger- Ein Handbuch“ gesetzesgleich anwenden.
Dieses Handbuch zielt darauf hinaus, die parlamentarische Gesetzgebung auf private, nicht demokratisch gewählte Stiftungen zu übertragen, die verfassungsfeindliche Handbücher als Gesetzeswerke herausgeben können.
Der Herausgeber dieses ersten Handbuches zur ungesetzlichen Verfolgung willkürlich Bezeichneter, ist die von Regierungsstellen üppig finanzierte Amadeu-Antonio-Stiftung, dessen Gründerin und Vorsitzende Anetta Kahane ist, die sich selbst als Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin sieht, und eine, sich auf die Kunstfreiheit Artikel 5, Abs. 3 GG berufende ebenfalls von Regierungsstellen finanzierte Satiregruppe „Sonnenstaatland“.
Der Leiter und Dozent des IFR, Jürgen Korthof, sagte dazu:
„Bei allem Respekt, sich gegen Hass, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit einzusetzen, aber „gut gemeint – mit bösen Taten“ landet in einer verfassungswidrigen Parallele der Zielfassung und Wiedereinführung der nationalsozialistischen Täter-ohne-Tat-Verfolgung, in einer Reihe mit der verachtenswerten Christen, Hexen, Juden-, Kommunisten-, Sozialisten-, Gewerkschafter-, Freiheitskämpfer-, Menschenrechtverteidiger- und Whistleblower-Verfolgung.
Die Anwendung dieser Gräuel, als angeblich „auf der richtigen Seite“ stehend und somit sich Selbstermächtigung gebenden „Gegen“-Hass-, Zensur-, Bespitzelungs- und Hetzkampagnen, die durch einige extremistische Verfassungsgegner im öffentlichen Dienst durchgeführt werden, darf keinen Augenblick geduldet werden.
Darum hat der öffentliche Dienst glücklicherweise einen Eid auf unser Grundgesetz und die allgemeinen Regeln des Völkerrechts als ranghöchste Rechtsnormen geleistet.
Es ist nicht zu dulden, dass dieser Eid nachweisbar von etlichen Bediensteten nicht ernst genommen wird!
Das pochen auf Schulung und Einhaltung unserer demokratie-, frieden- und freiheitsichernden Regeln sind dringende nichtaufschiebbare Angelegenheiten für jeden Menschen.“
Hier die öffentliche Klage beim Verwaltungsgericht Minden:
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