Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Verleumdung der Chemnitzer Bevölkerung bedient sich schon sehr eigenwilliger und recht durchsichtiger Konstrukte.
Selbst wenn das anonym verbreitete Video, das als Beleg für die Unterstellung herangezogen wird, in Chemnitz wäre es bei Protesten gegen den von ausländischen Verbrechern verübten Mord zu Hetzjagden auf Ausländer gekommen, authentisch wäre, wäre sein Beweiswert gleich null.
- Bei den auf dem Video zu sehenden Verfolgern könnte es sich um als „Rechte“ verkleidete „Linke“ handeln.
- Der Verfolgte könnte die Verfolgung provoziert haben.
a) Dies könnte er als sog. agent provocateur in fremdem Auftrag getan haben.
b) Er könnte aber auch eigenverantwortlich gehandelt haben (z. B. durch Diebstahl der Geldbörse oder Armbanduhr eines Verfolgers). In diesem Falle wäre die Verfolgung des Täters, ertappt auf frischer Tat, sogar rechtens gewesen, denn der Bestohlene braucht den Täter nicht entkommen zu lassen. Er darf das Recht der Nacheile für sich beanspruchen; dabei handelt es sich nicht um verbotene Eigenmacht.
Hier gilt: Im Zweifel für den Beschuldigten. Zu viele andere Interpretationsversionen sind möglich, als daß man daraus nur auf die eine schließen könnte.
Bei dem vorgeblichen Überfall von Neonazis auf den Wirt eines jüdischen Gasthauses „meint“ dieser die Worte vernommen zu haben: „Judensau, hau‘ ab aus Deutschland!“
Seit wann sind Halluzinationen justiziabel? „Meinen“ und „glauben“ gehören einer anderen Disziplin an, die bekannt ist für extraterrestrischen Bezug.
Er erinnert sich zuvor „entweder laut gedacht oder leise gesagt“ zu haben: „Haut ab!“
War der Mann damals eigentlich im Vollbesitze seiner Sinne, oder zu vorgerückter Stunde bereits selbst sein bester Gast gewesen? Das hört sich doch alles recht vage, unpräzise und konstruiert an. Fakten klingen anders.
Bemerkenswert erscheint hier auch, daß die Tat, angeblich verübt am 27. August 2018, erst zehn Tage später publik wurde. Die hirnlosen Berufshetzer vom Schlage Knobloch und Schuster, die den von ihnen Vertretenen üblicherweise mehr als nur einen Bärendienst erweisen, wären normalerweise doch sofort zur Stelle gewesen, um sich zu Wort zu melden.
Zumindest vor einem noch nach professionellen Standards arbeitenden und unvoreingenommenen Gericht hätten derlei Beweisangebote keinen Bestand.
https://web.de/magazine/politik/generalstaatsanwaltschaft-haelt-chemnitzer-video-echt-33154980
https://www.epochtimes.de/debatte/verfassungsschutzpraesident-maassen-riskiert-sein-amt-um-ein-zeichen-zu-setzen-a2631093.html?fb=1
https://web.de/magazine/politik/proteste-chemnitz-stoerungsfrei-sorge-juedischem-wirt-33155968
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