Nach dem NetzDG kommt der nächste Skandal: Das Bundeskriminalgesetz, genauer §89, schränkt unsere Grunderechte weiter ein!
Hier der Gesetzestext im Wortlaut:
Quelle: buzer.de
Geltend ab 25.05.2018
Für mich sieht das nach einer Anpassung von deutschem Recht an den Lissabon Vertrag aus:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendungverursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern
Quelle: Erläuterungen zur Charta der Grundrechte(des Lissabon Vertrages) - pdf
Ich frag mich, warum man überhaupt noch Gesetze macht, wenn man sich einen Dreck um sie schert, falls sie im Weg stehen. Der deutsche Rechtsstaat ist seit 2015 spätestens nicht mehr existent. Sicher wird es hier und dort noch durchgesetzt, aber selektive Durchsetzung ist kein Merkmal eines Rechtsstaats.
Ich speichere das also unter Komik ab. Wenn Du jemandem richtig im Weg stehst, wirst Du so oder so abgeräumt, wenn es keinen Rechtsstaat mehr gibt.
So sieht es aus. Upvote.
Wie war das mit dem Niederschlagen ilegitimer Aufstände. Da war doch ein Artikel vielmehr ein Zusatz welcher im Lissabonvertrag steht, welcher quasi die Todesstrafe in solchen Fällen erlaube. Steht das auch im Zusammenhang?
Der Zusatz steht im Artikel.
Nach meinen Recherchen ist das Gesetz aber eher im Zusammenhang mit dem netzdg zu sehen. Wenn man Server sperrt brauch die Polizei Befugnisse, so wie bei linksunten. Indymedia
Steht ehe im Zusammenhang mit netzdg meines Erachtens. Wenn sich hosts wehren hassposting Server nicht dicht zu machen braucht der Staat mehr Befugnisse.
Der zusattartikel des Lissabon Vertrages ist verlinkt.
Danke für den Artikel!
Für mich, der ich in Rechtsfragen ein totaler Laie bin, tönt das recht problematisch.
Vor allem tönt es scheinbar danach, dass sich ein Individuum, mindestens theoretisch, solange Teil b) nicht greift, unter Berufung auf a) sehr weitgehend aktiv werden darf. Nur das Wort unbedingt mahnt zur Verhältnismässigkeit.
Jede Gewalt, die einem nicht als Konsequenz eigener Aggression widerfährt und solange sie nicht angekündigt von staatlichen Sicherheitsorganen oder berechtigten, privaten Sicherheitsdiensten angewendet wird, ist rechtswidrig.
Es steht auch nichts davon, dass b) rückwirkend auf a) zur Anwendung kommen kann. Oder habe ich jetzt mal wieder alles falsch verstanden? Ich bin ja auch nicht Deutscher, aber auch in der Schweiz werde ich manchmal nicht schlau aus diesen Texten, ich mag viel lieber den naturwissenschaftlich-technischen Schreibstil.
Ich denke das BKAg ist nicht nachträglich wirksam. Ist ja auch nicht so ein wichtiges Gesetzes Buch. Ich denke es soll den handlungsRahmen für Polizisten erweitern eine demo nieder zuschlagen .
Ausserdem könnte man so einfacher hausdurchsuchungen durch führen.
In deutsch beginnt man ja bereits damit Wohnungen zu enteignen. Dund da braucht man schon ne Rückversicherung für Polizei Beamte. Aus staatlicher Sicht.