Eine neue EU-Richtlinie macht es möglich: ab Januar 2018 ist Ihre Bank verpflichtet, fremden Dienstleistern Zugriff auf Ihre Bankdaten zu gewähren. Damit ist das Bankengeheimnis dann vollkommen abgeschafft. Inwieweit sich das auf die Nachfrage nach Kryptowährungen auswirkt, bleibt offen.
Seit Jahren ist es bereits gängige Praxis, dass Behörden sämtliche Transaktionen von Bankkonten einsehen durften, wenn konkrete Verdachtsfälle vorlagen. Inzwischen gilt dies auch für Personen, für die es keine Anhaltspunkte unrechtmäßigen Handelns gibt.
Demnach reiche es aus, wenn Finanzbehörden einen hinreichenden Anlass für Ermittlungen sehen, wie genau diese Kriterien aussehen, ist in keinem Gesetzestext geregelt.
Hatten bisher nur Behörden die Möglichkeit Kontendaten einzusehen, gilt nun ab Januar 2018, dass auch private Dienstleister relevante Daten Ihres Bankkontos abrufen können - inklusive Kontostand und Transaktionen. Mit der EU Richtlinie Payment Services Directive 2 (PsD2) https://ec.europa.eu/info/law/payment-services-psd-2-directive-eu-2015-2366_en, sind Banken dazu verpflichtet Schnittstellen bereitzustellen, über die Drittanbieter Zugriff auf Ihre Daten erlangen.
Noch ist es so, dass Sie als Bankkunde dieser Praxis zustimmen müssen. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass Ihnen als Bankkunde, wenn Sie sich diesem Zugriff verwehren, auf lange Sicht Einschränkungen Ihres Bankkontos auferlegt werden. Schritt für Schritt bewegen wir uns als in Richtung gläsener Bankkunde.