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RE: Bundestagsrede Dr. Gottfried Curio (AfD)_ _Zitiert Koran-Verse_ (23.03.2018)

in #afdmirror7 years ago

"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Art. 5 (2) GG
"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
Art. 5 (3) GG
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Art. 2 (1) GG

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wo diese Sittengesetze definiert sind, kann mir kaum einer sagen.

Das Sittengesetz ist keine ausformulierte, schriftlich niedergelegte Norm, sondern ein Ausdruck dessen, was in der Allgemeinheit und dem allgemeinen Rechtsempfinden nach, d. h. der Mehrheit der Mitglieder einer Gemeinschaft, als sittengemäß bzw. anstößig gilt.


Ozdemir bezeichnet AfD Politiker als Rassisten - Minute 2:00

finde ich auch anstößig, ist trotzdem noch online.

  1. Du hast deine Meinung, wie Herr Özdemir seine Meinung hat.
  2. Du als Einzelindividuum bist nicht die "Mehrheit der Mitglieder einer Gemeinschaft".
Michael Grandt: Die Grünen - Zwischen Kindersex, Kriegshetze und Zwangsbeglückung

Bei dem einen ist es "Meinung", beim anderen "Volksverhetzung". Es kommt immer nur darauf an, wer gerade die Definitionsgewalt darüber hat und damit willkürlich bestimmen kann wer was sagen darf und wer nicht. Hätte Gauland diesen Kümmeldieb als Kinderschänder bezeichnet, dann wäre sicherlich irgendein Staatsanwalt eingeschritten, denn Meinungsfreiheit ist in der BRD Ansichtssache. Was "Meinung" ist, das bestimmen Zwerg Maasi und sein Gescherr.

Andreas Clauss: Das Deutschland Protokoll II
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Interessant, daß das Grundgesetz eine Verfassung kennt, nicht? Das sieht man auch an Artikel 140[1]. Gleichzeitig spricht es von sich selbst nur als "verfassungsmäßige Ordnung", und davon, daß diese, also das Grundgesetz selbst nur solange gilt, bis eine Verfassung beschlossen wurde...


[1] Grundgesetz Art. 140 lautet im Original: »Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.«