Das stimmt grundsätzlich. Aber die Werbungskosten senken nur deine Steuerschuld. Diese musst Du vorher aber erst einmal feststellen, da ja auch bei einer nicht sofortigen Reinvestition (sprich > 1 Tag) z.B. Kursgewinne mit drin stecken. Diese einfach in den Werbungskosten gelten zu machen halte ich für sehr heikel.
Dies ist auch der Grund, wieso ich persönlich Cloud Mining in Deutschland für nicht praktikabel halte. Der Aufwand für die damit verbundene Buchhaltung um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein ist immens und steht in keinen Verhältnis zu einem direkten Kauf der Coins. Bereits das normale Mining ist aus dem Grund bereits nicht praktikabel, allerdings hast Du da nur fortlaufende Gutschriften und üblicherweise nur zu einem Zeitpunkt eine Investition.