Der auf Onlineüberweisungen von Kryptowährungen auf Bankkonten spezialisierte Dienst Bitwala will seinen Kunden echte Bankkonten zur Verfügung stellen. Wie Bitwala am 26. Februar in einer Pressemitteilung ankündigte, soll der neue Dienst innerhalb der nächsten Monate an den Start gehen und vollwertige Bankkonten mit IBAN und BIC sowie damit verbundene Mastercard-Debitkarten anbieten.
Wie Bitwala schreibt, läuft aktuell ein Antragsverfahren bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Zahlungsdienst hebt ebenfalls hervor, dass die Kundengelder durch die in Deutschland geltende Einlagensicherung bis zu einer Deckungssumme von 100.000 geschützt sein werden.
Mit dem als "Blockchain-Banking" bezeichneten Angebot will Bitwala seinen Kunden ein Komplettpaket für den Handel und das Bezahlen mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen anbieten. Über den Dienst sollen künftig der Kauf als auch der Verkauf von Kryptowährungen sowie mit Hilfe der Bankkonten normale Überweisungen und der Einsatz von Kreditkarten möglich sein.
Noch ist das Angebot nicht verfügbar. Interessierte Kunden können sich aber bereits vorab registrieren, um beim geplanten Start zur Jahresmitte ganz vorne mit dabei zu sein.
Für Bitwala ist es der zweite Anlauf, mit Kryptowährungen nutzbare Debitkarten anzubieten. Eine plötzliche Blockade der mit Bitwala kooperierenden Bank Wavecrest durch den Kreditkartenanbieter Visa hatte den Plänen allerdings zunächst einen Strich durch die Rechnung gemacht. Fast alle Anbieter von Krypto-Kreditkarten waren von der Maßnahme betroffen gewesen. Das Schweizer Startup Volinex hatte sein Geschäft in der Folge sogar komplett einstellen müssen.
https://de.cointelegraph.com/news/bitwala-becomes-a-bank-bank-accounts-with-german-iban-and-bics-announced
Oberster Gerichtshof in Israel verbietet Einschränkung von Krypto-Aktivität
Der oberste Gerichtshof in Israel hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es der Leumi Bank verbietet, die Bankgeschäfte des Krypto-Brokerunternehmens Bits of Gold einzuschränken. Das geht aus einem Bericht des Finance Magnates vom 26. Februar hervor.
Die Entscheidung des obersten Gerichtshofs, die als "Präzedenz-setzend" beschrieben wurde, bedeutet, dass Banken die Konten der Kryptoindustrie grundsätzlich nicht einschränken können.
Im Juni 2017 hatte das Bezirksgericht in Tel Aviv die Leumi Bank unterstützt, als Bits of Gold eine gerichtliche Verfügung beantragt hatte, nachdem dem Unternehmen der Dienst durch Leumi verweigert wurde. Die Bank hatte als Grund für die Dienstverweigerung angegeben, dass Bitcoin (BTC)-Transaktionen nicht mit den Anti-Geldwäschegesetzen Israels vereinbar seien.
Im Dezember letzten Jahres begann die Leumi Bank auch, Kundenzahlungen an BTC-Börsen zu blockieren. Dabei wiesen sie auf das israelische Gesetz gegen Glücksspiel und auf Anweisungen der Bank von Israel als Grund hin. Laut diesen Anweisungen sind Zahlungen an "Websites zu stoppen, die Glücksspieltransaktionen ausführen."
Nach der Entscheidung des obersten Gerichtshofs vom 26. Februar, die diesmal im Sinne von Bits of Gold ausgefallen ist, berichtete die lokale Nachrichtenagentur Globe gestern über eine Erklärung von Yuval Roash, dem CEO von Bits of Gold:
"Die Entscheidung des Gerichts ermöglicht es uns, uns weiterhin mit den Grundlagen der Krypto-Community in Israel zu beschäftigen. Wir waren die ersten, die eine Regelung für die Arbeit mit digitalen Währungen forderten und die ersten, die sich an diese Regeln gehalten haben."
Der Richter Anat Baron, der über den Fall entschied, sagte, dass die Entscheidung der Bank über die Auflösung des Kontos von Bits of Gold auf dem Verdacht basierte, dass Gesetzesverstöße begangen werden. Aus diesem Grund unterstützt das Fehlen von solchen Verstößen in den letzten fünf Jahren die Entscheidung, diese Einschränkungen rückgängig zu machen.
Baron fügt jedoch hinzu, dass die gerichtliche Anordnung "nicht den Zweck hat, die Rechte der Bank zu beeinträchtigen. Sie solle jede Transaktion, die über dieses Konto abläuft, genau analysieren oder Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren, die durch die Aktivitäten des Unternehmens offensichtlich werden."
Die Anwaltskanzlei Zioni Pillersdorf Philip, die Bits of Gold vertrat, sagte:
"Wir sind sehr erfreut über die mutige Entscheidung des obersten Gerichtshofs. Dies ist eine Präzedenzfallentscheidung, deren Bedeutung in Bezug auf den Handel mit digitalen Währungen nicht genug betont werden kann."
Israel hat Stück für Stück Richtlinien für die Kryptowährungsregulierung im Land entwickelt. Israels Steuerbehörde hat letzte Woche berichtet, dass sie Kryptowährungen steuerrechtlich als Besitz betrachten würde. Im August 2017 kündigte die israelische Wertpapierbehörde an, dass sie möglicherweise mit der Regulierung von Initial Coin Offerings (ICOs) beginnen würde.
Ebenfalls im Dezember letzten Jahres sagte die israelische Regierung, dass sie beabsichtige, ihre eigene nationale Währung einzuführen. Diese wäre an den Schekel gebunden und hätte den Zweck, Schwarzmarkttransaktionen zu reduzieren.