yeah, ikr...
Hat ein Dienstnehmer neben seinem Dienstverhältnis Spekulationseinkünfte von unter € 440,00 sind diese durch die Freigrenze steuerfrei. Sind die Spekulationseinkünfte über € 440,00 kann er noch den Veranlagungsfreibetrag ausnützen, dh. bis € 730 bleiben die Spekulationseinkünfte ebenfalls steuerfrei.
source: http://www.crypto-tax.at/tipp/6-wie-werden-bitcoin-co-im-privatvermoegen-besteuert
u.U. fallen Selbständige um den Veranlagungsfreibetrag um. muss ehrlich sagen, dass ich das nur vom Gespräch mit der Steuerberatung weitergeben und den Punkt nicht recherchiert habe - konnte auch jetzt auf die Schnelle keine Antwort finden.
Insgesamt soll der Artikel lediglich zur Orientierung und Hilfestellung für alle dienen, die komplett im Dunkeln tappen :)
im eigenen konkreten Fall bietet sich ein kostenloses Erstgespräch bei einer Steuerberatung an.
HTH :)