Unter dem Radar fliegen ist ein Ansatz, den ich nicht empfehlen kann. Ich betreue gerade einen Mandanten, bei dem in der Steuererklärung bestimmte Einkünfte jetzt erstmals angegeben wurden. Das führte dazu, dass das Finanzamt die Steuerveranlagung nicht durchführte, sondern ausdrücklich wissen will, seit wann diese Art von Einkünften erwirtschaftet wurde.
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