Tja, was sollte man jemandem antworten, der partout nicht davon ablassen will, einem am Ende doch die Waffe ins Gesicht zu halten? Ein herzliches verschwinde und lass mich in Ruhe. Mit Leuten wie dir wollen Leute wie ich nichts zu tun haben. Danke, dass du die hässliche Fratze des gesetzlichen BGE so deutlich auf den Punkt gebracht hast. Ein noch stärkeres Gegenargument kann es nicht geben.
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