Als Waffenträger muss man ja generell um seine Genehmigung bangen.
Absolut.
Gefühlt werden die Intervalle zur Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung auch immer kürzer...
Bist du beim Personenschutz, Polizei oder Wertsicherung? ;-)
Das Führen von Waffen kann unabhängig von meinem Status ein weites Feld sein; es betrifft z.B. auch den Kleinen Waffenschein nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG und kann somit für deutlich mehr Menschen außerhalb der von Dir benannten Personengruppen relevant sein.