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RE: §42a WaffG - 2 Herzen in meiner Brust

in #deutsch7 years ago

Als Waffenträger muss man ja generell um seine Genehmigung bangen.

Absolut.
Gefühlt werden die Intervalle zur Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung auch immer kürzer...

Bist du beim Personenschutz, Polizei oder Wertsicherung? ;-)

Das Führen von Waffen kann unabhängig von meinem Status ein weites Feld sein; es betrifft z.B. auch den Kleinen Waffenschein nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG und kann somit für deutlich mehr Menschen außerhalb der von Dir benannten Personengruppen relevant sein.