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RE: Eine Antwort an die glücklichen Steuersklaven

in #deutsch7 years ago (edited)

Ich habe jetzt mal bei Finanz-"Beamten" in DE nachfragen lassen. Nachdem die Frist vorbei ist, ist sie vorbei. Da Du also die Vase auf dem Flohmarkt gekauft hast, hast Du keine Rechnung. Du könntest also behaupten, Du hättest sie vor fünf oder zehn Jahren auf einem Flohmarkt in Kleinkünzelsau erworben. Die müßten Dir dann nachweisen, daß Du sie erst innerhalb des letzten Jahres erworben hast, und das können sie nicht.

Ebenso verhält es sich mit Kryptowährungen. Die können es Dir dann nachweisen, wenn Du Deine BitCoins z.B. auf BitCoin.de erworben hast. Aber wenn Du sie woanders her hast, wird es schwierig.
Aber die Gewinne, die man mit BitCoin macht, kommen erst in den für das Finanzamt interessanten Bereich, wenn die Frist ohnehin abgelaufen ist. Wenn Du also 2010 Deine BitCoins gekauft hast, und sie heute in Fiat umgewandelst, dann ist dieses Geld - und das können ein paar Millionen sein - steuerfrei.

Wenn Du die erst letztes Jahr gekauft hast, ist der Gewinn ohnehin nicht relevant. Und selbst dann ließe sich ein "Beweis" konstruieren, daß Du sie schon länger hattest. Die wissen ja nicht, wer sich hinter einer BitCoin-Adresse verbirgt.

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