Genau. Definitionen und Gesetzes- bzw. Quellenangaben sind wichtig für eine sachliche und faktenbasierte Diskussion.
"Gefährdergesetz" ist auch nicht wirklich korrekt, das Polizeiaufgabengesetz (PAG) wurde im 2017 reformiert.
In einem Gesetz sind gewöhnlicherweise "Straftatbestände", Fristen und Strafen festgelegt. Z.b. in den §§ 16 und 20 Polizeiaufgabengesetz (PAG) http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG/true
Nicht komisch :), Precobs wird seit 2015 in BW und in Bayern 2014 verwendet - das ist korrekt so.
Wenn Du Dich über Precobs ausführlich informieren möchtest tue es hier: http://www.ifmpt.de unter "Projekte" findest Du auch die entsprechenden Bundesländer.
Wenn Du zu bestimmter Software, auch in anderen Bundesländern, recherchieren willst benutze die Suchwörter "Predictive Policing" (sinngemäß: Datenanalyse, um künftige Straftaten zu verhindern) https://de.wikipedia.org/wiki/Predictive_Policing
Viel Erfolg!