Man muß sich der Meinung, die Gesetzgebung in punkto Organspende sei unausgegoren, nicht anschließen. Auch das ist Entscheidungsfreiheit.
Die Wartezeiten auf Spenderorgane sind wahrlich lang genug.
Und kein Mukoviszidose-Kranker (um mal ein Beispiel zu nennen) hat sich seine kaputte Lunge selbst erwählt.
Man muß sich der Meinung, die Gesetzgebung in punkto Organspende sei unausgegoren, nicht anschließen. Auch das ist Entscheidungsfreiheit.
Die Wartezeiten auf Spenderorgane sind wahrlich lang genug.
Und kein Mukoviszidose-Kranker (um mal ein Beispiel zu nennen) hat sich seine kaputte Lunge selbst erwählt.