Laut dem Handelsblatt wollen bereits über 40 Banken die neue Gesetzeslage in Deutschland nutzen, um Kryptowährungen zu handeln und zu verwahren. Am 01. Januar 2020 ist ein neues Geldwäschegesetz in Kraft getreten, das den Banken nicht mehr nur den Vertrieb von klassischen Wertpapieren wie Anleihen und Aktien ermöglicht.
Es können nun auch digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen von Banken angeboten und verwahrt werden. Ethereum, Bitcoin und Co. können nun so über die bekannten Onlineportale für die Kunden per Knopfdruck erhältlich gemacht werden. Um das neue Geschäftsfeld betreiben zu dürfen, ist eine Erlaubnis von der BaFin notwendig.
Unternehmen, die bereits in diesem Bereich tätig waren haben Fristen bis Ende November 2020. Bis Ende März 2020 müssen sie allerdings ihr Geschäft bei der BaFin anzeigen. Frank Schäffler, Bundestagsabgeordneter bei der FDP ist vom Interesse seitens der Banken begeistert. Er betonte gegenüber dem Handelsblatt:
Der Markt wächst schneller als das Bundesfinanzministerium das vorhergesagt hat. Das ist Segen und Fluch zugleich. Die hohe Nachfrage nach Krypto-Verwahrlizenzen zeigt, dass sich Unternehmen mehr und mehr der Blockchain-Technologie annehmen, ist aber auch Ergebnis der neuen Gesetzgebung. Frank Schäffler
Die Informationen, dass bei der BaFin so viele Interessenbekundungen eingetroffen sind, kamen aus Regierungskreisen. Auch diese begrüßten die Entwicklung. Man gehe davon aus, mit den milderen Gesetzen seriöse Anbieter nach Deutschland bringen zu können, hieß es aus Berlin.
Die Solarisbank gehört zu den ersten Banken, die das Geschäft mit digitalen Währungen betreiben wird. Speziell für diesen Zweck wurde eine Tochtergesellschaft, die Solaris Digital Assets, gegründet. Dort ist man von der neuen Technologie überzeugt. Michael Offermann, Chef des Kryptoinstituts, erklärte dem Handelblatt:
Digitale Assets werden den Finanzmarkt grundlegend verändern. Sobald der Kauf und die Verwahrung von Bitcoin und Co. einfacher werden, rechnen wir mit einem starken Wachstum. Michael Offermann
Neues Geldwäschegesetz schützt zudem vor zweifelhaften Angeboten
Viele unseriöse Anbieter haben im Windschatten des Erfolges von Kryptowährungen Betrug und Abzocke betrieben. Durch das neue Geldwäschegesetz wird dies nun erheblich erschwert. Ponzisysteme wie z. B. Plustoken müssen sich nun auch die Erlaubnis der BaFin einholen. Diese wird so ein Anbieter jedoch nicht bekommen.
Es wird für den Investor somit einfacher, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Dies dürfte dem Kryptobereich langfristig ein besseres Image bescheren. Da der Kryptomarkt stark in das noch junge Jahr 2020 gestartet ist, darf man gespannt sein wie sich die Lage in Deutschland für Bitcoin und Co. in der nächsten Zeit entwickelt.
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