Hier grenzen wir zwei Rechtsgebiete voneinander ab, das Öffentliche Recht und das Privatrecht.
Unterschiede zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht
Das Öffentliche Recht hat zu tun mit einem übergeordneten und untergeordneten Verhältnis, das heißt: Staat -- Bürger. Und man muss auch sagen: Öffentliche Verwaltung untereinander, auch das ist Öffentliches Recht.
Aber entscheidend ist das hier: Staat in einer übergeordneten Position, und Bürger in einer untergeordneten Position. Entsprechend ist das Steuerrecht Öffentliches Recht, das Strafrecht ist Öffentliches Recht, das Verfassungsrecht ist Öffentliches Recht, und das Verwaltungsrecht ist Öffentliches Recht.
Und Privatrecht bedeutet: Bürger auf Augenhöhe, wie man so schön sagt. Gleichberechtigte Bürger auf einer Ebene – das ist das Privatrecht, z.B. das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch.
Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.
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Interessanter wäre der Unterschied zwischen positivem Recht und Naturrecht. Betrachtet man danach die beiden oben genannten positiven Rechtsformen erkennt man sehr leicht das es sich eigentlich um Unrecht handelt. Wobei das auch schon so zwischen den Zeilen steht....^^