In unserem Postfach landet immer wieder die Frage, ob ein selbst ausgebauter Kastenwagen rechtlich als Wohnmobil gesehen wird.
Diese Frage stellen sich vor allem Fahrzeugbesitzer, bei denen im Fahrzeugschein zwar KFZ eingetragen ist, die aber mittlerweile ihr Fahrzeug so verändert haben, dass es mehr einem Wohnmobil gleicht als einem normalen PKW. Dadurch sind sich Fahrzeughalter häufig unsicher, ob ihr Fahrzeug als PKW, LKW oder Wohnmobil rechtlich einzustufen ist.
Diese Frage ist deshalb so interessant, da man dadurch sowohl in der Steuerabgabe als auch in manchen Fällen in der KFZ-Versicherung günstiger davon kommt, wenn das Fahrzeug als Campingmobil zugelassen ist. Aber nicht nur die günstigere Einstufung spielt eine Rolle, sondern auch, ob das Fahrzeug noch die dafür richtige und gültige Betriebserlaubnis hat.
Ob man jetzt einen Transporter, Kastenwagen oder einen LKW umgebaut hat, ist dabei irrelevant. Man kann anhand einiger Regeln zum Teil selbst überprüfen, ob das eigene Fahrzeug als Campingmobil gilt oder nicht.
Fahrzeug zum Wohnmobil umschreiben und eine Wohnmobilzulassung bekommen?
Ab wann ein Fahrzeug als Wohnmobil gilt, hängt von der Erfüllung der Mindestanforderungen ab. Wenn man die folgenden acht Punkte kurz durchgeht und alle mit einem JA beantworten kann, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass das Fahrzeug eine Wohnmobilzulassung bekommt.
Macht der Innenraum des Fahrzeugs einen wohnlichen Eindruck?
- Gibt es im Fahrzeug eine Sitzgelegenheit mit Tisch, welche fest-, abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar ist?
- Hat das Fahrzeug eine ausreichende Liegefläche zum Schlafen, welche fest- oder umklappbar ist?
- Ist im Fahrzeug ein fester Kocher installiert und ist die Kocheinrichtung sowohl fürs Kochen (Kocher, Spüle, ) als auch zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet?
- Kann man im oder neben dem Fahrzeug stehend kochen (min. 1,70 m Stehhöhe, oft jedoch nach dem Ermessen des TÜVs)?
- Gibt es fest verbaute Schränke bzw. Stauräume für Sachen?
- Gibt es Fenster und Fluchtmöglichkeiten?
- Ist der Fahrerraum zum Wohnraum geöffnet (Keine Trennwand)?
Es ist häufig ausschlaggebend, ob die Einrichtungen, wie Schränke, Bett, Kochbereich usw., fest verschraubt sind und man diese nur mit einem Werkzeug lösen kann.
Wichtig: Wer sein Fahrzeug in ein Wohnmobil verwandelt, dem sollte auch bewusst sein, dass sich dadurch rechtlich gesehen die Fahrzeugart ändert. Dies bedeutet, dass die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz nicht mehr bestehen. Wenn die oben genannten Punkte auf ein Fahrzeug zutreffen, dann sollte man es beim TÜV checken lassen. Den rechtlichen Rahmen dazu, kann man unter der StVZO nachlesen.
Wie hoch ist die KFZ-Steuer für ein Wohnmobil?
Kommen wir zu der Frage bezüglich der Steuer für ein Wohnmobil. Die Höhe der Steuer für ein Wohnmobil kann man im Voraus selbst nachschauen. Sie hängt von dem zugelassenen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse ab. Beide Werte findet man im Fahrzeugschein.
Hier kann man seine KFZ-Steuer für Wohnmobile berechnen: KFZ-Steuer-Rechner
Für viele wird es vor allem dann interessant, wenn das Fahrzeug vorher als KFZ angemeldet war, denn dann wird die KFZ-Steuer günstiger. Andersherum, wenn das Fahrzeug vorher als LKW angemeldet war, kann es die Steuer teurer werden und die Versicherung günstiger.
Wichtig: Wenn jemand zum Beispiel einen VW Kastenwagen inklusive Trennwand erworben hat und dieser als LKW zugelassen ist, dann sollte er beachten, dass das Fahrzeug ohne seine Trennwand die LKW-Zulassung verliert.
Versicherung für ein Wohnmobil
Was bei der Steuer ziemlich einheitlich ausfällt, lässt sich bei der Versicherung nicht auf Anhieb sagen, da hier die Versicherungskosten zum Wohnmobil sehr individuell ausfallen. Dies hängt meistens von den folgenden Punkten ab.
- Schadensfreiheitsrabatt
- Fahrzeugneuwert
Tipp: Wenn man zum Beispiel einen VW Bulli fährt, dann lohnt sich der Vergleich, ob man diesen als PKW oder Wohnmobil versichert. Dadurch kann man an der Versicherung einige Euros sparen, was natürlich auch für alle ähnlichen Fahrzeuge gilt.
Wir würden euch im Voraus empfehlen, einen online Tarifrechner zu verwenden und beide Varianten durchzuspielen. Alternativ kann man auch einfach bei der lokalen Versicherung vorbeischauen und beide Varianten durchrechnen lassen.
Fazit
Wie man sehen kann, kann man zum Teil auch selbst bestimmen, ob das eigene Fahrzeug ein Campingmobil ist oder nicht. Bei aller Bestimmung sollte man dennoch beachten, dass sich alle paar Jahre die Gesetze inkl. Bestimmungen ändern. So spielte zum Beispiel in der Vergangenheit die Stehhöhe eine Rolle, was aktuell wieder keine Rolle mehr spielt (Jahr 2017).
Eins bleibt jedoch gewiss: Zuallerletzt entscheidet der Prüfer beim TÜV, ob ein Kastenwagen, ein LKW oder ein Geländewagen als Wohnmobil durchgeht oder nicht. Deshalb raten wir jedem, sich am besten vor Ort beim zuständigen TÜV zu informieren, welche Auflagen es zu erfüllen gibt.
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