Wer prüft eigentlich, ob die Massenmigration den Straftatbestand Völkermord erfüllt?
Nach Artikel II (UN-Völkermordkonvention) versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:
- Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
- vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
- Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
https://www.voelkermordkonvention.de/voelkermord-eine-definition-9158/
Das wird genausowenig angenommen zur Prüfung wie die vielen Anklageversuche gegen Merkel wegen ihres 2015 Gesetzesbruchs. Wird einfach abgeschmettert.
Genau, wer soll das prüfen, wenn die sich angeblich gegenseitig kontrollierenden Institutionen alle an einem Strang ziehen?