Vielen Dank für deinen berechtigten Hinweis. Ich habe ihm gerne entsprochen und meinen Artikel entsprechend korrigiert. Natürlich haben Hochrisikopersonen auch ihr Recht auf Schutz vor der Gefahr der Ansteckung. Dies geschieht am Besten durch individuelle Maßnahmen. Ich wünsche dir, dass du gesund und munter durch die Krise kommst.
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Dürfen jetzt also in Zukunft Nazis demonstrieren oder maschieren auch wenn es ihnen verboten wurde? Nach der Logik deines Artikels schon, da ja die Gesetze zum Aufheben des ersten Satzes als nicht grundgesetz konform abgelehnt werden dürfen. Der ganze Post sollte wirklich nochmal gründlich überdacht werden.
Die "Grundgesetzleugner" berufen sich auf das Grundgesetz, und zwar den zweiten Satz, der ja in der ersten Version des Postes nicht aufgeführt wurde, und wie mir scheint auch nicht von den Demonstranten oder Rednern, die damit ganz klar die wahren "Grundgesetzleugner" sind.
Der zweite Satz wurde aufgrund der Situation zeitweise angewendet, das ist keine Aufhebung der Freiheit! Und in vielen Fällen wurden Demonstrationen unter Auflagen erlaubt.
Stimmt soweit, aber in wie weit die Einschänkungen "zeitweise" sind oder eher ein Dauerzustand, der ganz anderen Zwecken dienen soll, wird die Zukunft zeigen.
So wie es aussieht, wird dies nicht mein letzter Artikel zum alles beherrschenden Dauerthema sein. Wir können also weiter diskutieren.
Zuspitzung ist übrigens auch ein Mittel, um Nachdenken zu befördern. Du kennst mich ja.