Die angesprochenen 600 Eur sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wenn der Gewinn über 600 liegt, muss er gänzlich versteuert werden.
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Die angesprochenen 600 Eur sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wenn der Gewinn über 600 liegt, muss er gänzlich versteuert werden.
Uhhhhhhhh ok. Danke. Genau für die Feinheiten braucht man ein Steuerberater. Ich lasse das in den Text mit einfließen.
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Ist alles nachgetragen.