Schlaglicht Verfassungen - kurz beleuchtet

in #deutsch4 years ago (edited)

In Artikel 146 unseres in wesentlichen Teilen außer Kraft gesetzten Grundgesetzes wird dem deutschen Volk das Recht eingeräumt, sich selbst eine Verfassung zu geben. Daraus kann man durchaus folgern, daß das Grundgesetz noch nicht die Verfassung eines souveränen Staates sein kann.

Wenn ich mir die momemtane geistige Verfassung des deutschen Volkes ansehe, halte ich eine neue Verfassung für (noch) verfrüht. Die beste Verfassung ist sinnlos, wenn die Menschen, die sie betrifft, nur eine dahinvegetierende Zombiemasse ist.
Ein Volk, das von diversen Schuldkulten über Jahrzehnte geplagt und mürbe gemacht wurde, müsste erst zu sich selbst finden. Allerdings ist die momentane Querdenken 711 Bewegung u.a. mehr als nur ein Silberstreif am Horizont.

Das Freiheitsvirus grassiert. Und freie Menschen, die wahrhaftig und selbstbestimmt agieren, wären tatsächlich befähigt sich des Artikels 146 GG anzunehmen.

sapere aude!

Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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