Das ist in der Tat geboten, weil zunehmend nicht nur die Interessen der Wähler mißachtet werden, sondern darüber hinaus wider besseres Wissen gegen Gesetz und Recht verstoßen wird.
Zunächst sollte man die Instrumente nutzen, die schon zur Verfügung stehen: Zivilrechtlich kann man gegen die Verantwortlichen einen Amtshaftungsanspruch geltend machen, wenn sie für den Staat oder Privatpersonen in Missachtung geltenden Rechts einen finanziellen Schaden verursacht haben; Strafrechtlich kommt der Untreue-Tatbestand in Betracht.
Dass die Politiker selber neue Straftatbestände oder Haftungsnormen im Parlament beschließen werden, die sie treffen könnten, ist unter normalen Umständen nicht zu erwarten. Das kann sich aber ändern.
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