Okay, dann versuche ich mich mal. Ist allerdings auch keine Beratung und mehr aus dem Bauch heraus, also unbedingt verifizieren!
Aus meiner Sicht liegt eine regelmäßige Gewinnabsicht vor und könnte damit natürlich Gewerbeeinkünfte sein. Allerdings scheitert es an einigen anderen Kriterien. Von daher würde ich einen "Nachhilfelehrer" als "Freiberufler" einstufen. Das muss beim Finanzamt angezeigt werden, wobei es weniger dramatisch ist als es sich meist anhört, weil Freiberufler relativ viele Privilegien genießen. Der Vorteil ist halt, dass Du eventuell auch Ausgaben geltend machen kannst wie z.B. die Anreise zum Schüler. Ist also nicht nur negativ.
Solange Du unter ~7700€ bleibst, gehst Du am Ende sogar steuerfrei aus. Achtung darüber hinaus wird die Krankenkasse eventuell zum größeren Feind als das Finanzamt! Bis knapp 16k€ kannst Du die Steuer nahezu vernachlässigen. Da lohnt es sich IMHO gar nicht schwarz zu arbeiten, weil es im Zweifel eben nur Probleme gibt.
Grundsätzlich ist Steuerhinterziehung in jeder Form kein Kavaliersdelikt, wobei man in den Größenordnungen meist mit der reinen Zahlung davon kommt. Es kann aber Vorteile haben nicht zu oft auffällig zu werden, gerade wenn man danach mal mehr verdient ;) Gerade in dem Bereich wird oft auch unter der Hand bezahlt und solange keine Rechnungen eingefordert werden, wird das auch nur schwer nachvollzogen werden können. Aber es bliebe dann eben Schwarzarbeit.
Schaue mal, ob es bei Euch in der Nähe eines Steuersparverein gibt. Gibt hier und da gute, wo man für recht wenig Geld sehr fundierte Hilfe bekommen kann und wesentlich günstiger als bei einem Steuerberater davon kommt.
Vielen Dank für die Informationen, habe heute Morgen auch schon mal ein bisschen gegoogelt 😉 ich habe demnächst sowieso einen Termin beim Steuerberater, dann werde ich das gleich mal ansprechen. Freiberufler heißt ja eigentlich nur, Gewerbe anzumelden oder? So wie ich das verstanden habe, ist das scheinbar gar nicht so schwer. Und ich denke ich bleibe allemal unter dem jährlichen Betrag, den du angegeben hast.
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Ja, der Steuerberater wird da auch besser helfen können. Der weiß im Zweifel auch wie das lokale Finanzamt tickt und ab wann die etwas dann als Liebhaberei sehen würden.
Der Freiberufler ist keine Gewerbetreibende. Also weder Gewerbesteuer noch (bei kleineren Beträgen) Bilianzpflichtig. Eigentlich reicht eine GuV am Ende. Gerade wenn Du als Nachhilfelehrer nicht besonders kreativ bist, werden sich Verluste dabei in Grenzen halten und das Ding extrem simple sein.
Der Betrag von mir ist übrigens nicht der aus dem Freiberuflertum, sondern deine weltlichen Einkünfte!
Für mich als normal sterblichen Angestellten ist sowas schon immer ziemlich abschreckend muss ich ganz ehrlich gestehen 😐 Ich finde es ist ganz schwierig raus zu finden, an wen man sich wenden muss und was genau dann beantragt werden muss. Wenn ich jetzt mal so ganz unwissend fragen dürfte, wo würde ich mich denn jetzt als Freiberufler anmelden müssen, geht sowas auch online? Vielen Dank nochmal für die Mühen 👍🏼
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Der Steuerberater wird dann eine gute Anlaufstelle sein um das zu klären und ggf. auch den individuellen Fall vernünftig zu berücksichtigen. Die Anmeldung erfolgt üblicherweise beim Finanzamt, ob das in Deutschland auch online geht... ich habe da so meine Zweifel. Tatsächlich kann man sich bei vielen FA auch ein wenig beraten lassen. Die haben ja auch ein Interesse daran, dass es vernünftig abläuft. Man sollte halt nur nicht hingehen und sagen, dass man seit mehreren Jahren etwas macht und ob das steuerpflichtig ist. Daher ist der Gang zum Steuerberater meist der sinnvollere. Gerade wenn man sowieso nun zur Jahressteuer zu ihm hingeht, kann man das gut einstreuen und wenn er nett ist, wird das nichtmal besonders in Rechnung gestellt.
Vielleicht hilft dies ja auch nochmal weiter: https://www.firma.de/firmengruendung/freiberufliche-taetigkeit-anmelden-so-gehts/. Ich selbst habe mit Freiberuflern nicht viele Erfahrungen. Da habe ich mehr mit Gewerbe zu tun gehabt. Wann daher kann meine Einschätzung auch durchweg völlig falsch sein, aber da unterrichtende Berufe dazu fallen und eben individuelle Betreuung da ist, würde ich es eben entsprechend verorten.
Die Seite ist genau richtig, habe da praktisch wortwörtlich das gefunden, was ich gesucht habe. Ich werde mich mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und halt mit dem Steuerberater sprechen. Denke ich bin dann auf dem richtigen Kurs. Vielen Dank nochmal für die Hilfe und frohe Ostertage 🐣
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