Arglistigkeit im Jagdpachtvertrag

in #deutsch5 years ago (edited)

Kleiner Exkurs zur Genossenschaft und den Pachtverträgen aktuell!!!

Ein Jagdgenossenschaftsvorsteher ist eine Person die eine Jagdgenossenschaft zivilrechtlich vertritt und damit für diesen Teil des Pachtvertrages zuständig ist, aus der Situation das sie persönlich auch Grundeigner sein muss oder als Amt ( Bürgermeister ) und somit auch persönliche Interessen hier für sich in eigener Person hat.

Fazit:
Aktuell mit Afrikanischer Schweinepest und denen damit verbundenen Aufwendungen und Zwangsverpflichtungen gegenüber dem Amt an den Jagdausübungsberechtigten ist der Pachtwert der Sache bei weiten überschritten und auch über Jahre zu leisten, was dies automatisch zu einem zwingenden Teil eines Jagdpachtvertrages macht anhand der Höhe der Summe im Wert nach der Gesetzesänderung vom 06.11.2018 Anordnung 556/18 ASP für rechtskräftig erklärt ist.
Ergebnis:
Wenn dem Jagdgenossenschaftsvorstand nachgewiesen werden kann, dass ihnen diese Situation bekannt war vor Abschluss des Vertrages und dies nicht zum Gegenstand gemacht haben ist dies ein klassischer Fall von Arglistigkeit in eigener Sache.
Sieht hierzu Protokoll der Jagdgenossenschaftssitzung etc. !!!

Hierauf steht bei dem Volumen wohl eher Gefängnis und eine Rückabwicklung des Jagdpachvertrages mit allen seinen bereits geleisteten Zahlungen.

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