Es gibt niemals eine Vertragsregelung im Jagdpachtvertrag die den Pächter komplett entlastet da das Jagdrecht keine Rolle spielt und wer der Jagdausübungsberechtigte ist hat die Aufgaben des Veterinäramtes umzusetzen und die Kosten zu tragen die Anfallen bei Suche und Entsorgung zur Verwahrstelle.
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