Wenn die Zeugenaussage stimmt, dass in dem Bad der Täter vom Beckenrand auf die Frau gesprungen ist, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass die von der Polizei gesuchte Person es nicht bemerkt hat, wie die Frau im Wasser beim Sprung getroffen wurde.
Selbst wenn es ein Badeunfall gewesen sein sollte, so hätte die von der Polizei gesuchte Person zumindest Hilfe herbeiholen müssen oder selber helfen müssen. Aber auch das ist ja augenscheinlich aus welchen Gründen auch immer nicht erfolgt.
Unterlassene Hilfeleistung bei einem in Lebensgefahr schwebenden Menschen ist für mich Ausdruck von Brutalität - unbeschadet der Herkunft desjenigen, der sich weigert Hilfe zu leisten.
Das ist die von dir gewählte Überschrift.
Du sprachst von "höchster Brutalität".
Was soll das Zurückrudern? Dein Text ist fern von Sachlichkeit und du willst einfach nur Hetzen. Steh dazu oder sieh ein, dass es so nicht korrekt ist.