Hallo!
Offenbar hätte ich Neuling viel mehr über die Plattform hier lesen sollen, bevor ich mich angemeldet habe. Eigentlich ging es mir doch nur ums Schreiben und Kommentieren ... ;)
Nicht besonders wohl ist mir auch bei der Tatsache, daß ich jetzt, obwohl ich einen Usernamen gewählt habe, der Rückschlüsse auf meine Wohngegend zuläßt (war gar nicht so einfach, sich einen auszudenken, der mir gefällt) und dazu neige, zu offen über privates zu sprechen, hier gleich anfange, etwas sehr sehr sehr privates mitzuteilen, das negativ belegt ist. Ich glaube aber, die inhaltliche Ergänzung zum Thema ist wichtiger als meine Privatsphäre. ;) Und irgendwer muß ja darüber reden.
Ich bin privatinsolvent. Die Schuldnerberaterin, die mit mir vor einem Dreivierteljahr den Antrag gestellt hat, hat mir davon abgeraten, während der Verfahrenszeit ein Gewerbe neu zu gründen. (Mein eigenes habe ich im Rahmen der Beratung abgemeldet, auch weil der Hauptschuldner das Finanzamt ist.) Sie sagte nicht, daß es unmöglich ist, bei Insolvenz ein Gewerbe zu führen, aber mit höherem formellen Aufwand verbunden.
(Achja, das Finanzamt ist deshalb Hauptschuldner, weil ich eineinhalb Jahre selbständig tätig war, aber nicht die Kraft fand, mich um die Steuer zu kümmern. Ein Besuch bei einem Steuerberater in meinem Ort hat mich eher enttäuscht.)
Da ich gesundheitlich bedingt derzeit keine Festanstellung habe, lebe ich derzeit vom Staat ;o) und das macht die Sache mit den Einkommen etwas schwierig. Pauschal im Voraus etwas anzumelden, hat sich als nicht so gute Idee herausgestellt (im Rahmen von Ehrenämtern bekomme ich gelegentlich Aufwandsentschädigungen; da ich aber dieses Jahr nicht so aktiv war wie 2016, ist es demnach weniger), denn es werden mir derzeit pauschal pro Monat 200 Euro abgezogen, die mir tatsächlich fehlen. Die Nachzahlung findet erst 3-4 Monate später statt, nach Einreichung vieler Kontoauszüge, und ließ sich auch durch gutes Zureden nicht beschleunigen.
Soweit ich Selbsterklärerin weiß, sind die Abzüge für Strom, Zimmerpflege und die anteilige Nutzung des Telefonanschlusses prozentual allerdings kaum der Rede wert. Das angerechnete Zimmer darf nicht privat genutzt werden, nicht mal stundenweise, und auch nicht als Gästezimmer.
Leider ist mir der Unterschied zwischen Freiberuflichkeit und Selbständigkeit nicht ganz geläufig. Journalisten melden sicher kein Gewerbe an, oder doch?
Und was ist dann mit der Krankenversicherung? Künstler-Sozialkasse?
Lieben Gruß