Natürlich, das ist so vorgeschrieben. Wie aber will der Richter kontrollieren das die Software z.B. wieder gelöscht wird?
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Natürlich, das ist so vorgeschrieben. Wie aber will der Richter kontrollieren das die Software z.B. wieder gelöscht wird?
Na ja ich würde jetzt mal in meiner Naivität soweit gehen zu behaupten, dass sich die Polizei / Staatsanwaltschaft an die Entscheidung von Gerichten halten (so wie sie gesetzlich dazu verpflichtet sind).
Zwar ist die Möglichkeit für Ermittler an diese Kommunikationsdaten zu gelangen sehr wichtig, aber dafür in Kauf zu nehmen, dass eine Sicherheitslücke besteht, die auch von Kriminellen genutzt werden kann, finde ich dann doch etwas bedenklich.. aber es gibt ja leider wenig Alternativen.