Es gibt seit mitte 2017 ein gesetzt zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Hinter dem begriff verbirgt sich genau das: die behörden werden Autorisiert, eine art "Hausdurchsuchung" auf dem Endgerät eines Verdächtigen vorzunehmen. Das bedarf natürlich einer Richterlichen erlaubnis, aber wie will der Richter bitte kontrollieren ob die Gesetze da auch wirklich eingehalten werden? Dazu kommt, das nun Unzählige Straftaten unter die Methode fallen. Darunter solche sachen wie Hehlerei oder "Verleitung zum Asylmissbrauch".
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