Was ist Völkermord?
Nach Artikel II Völkermordkonvention versteht man unter Völkermord, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
https://www.voelkermordkonvention.de/voelkermord-eine-definition-9158/
Punkte b, c, d treffen auf Deutschland vollständig seit Jahrzehnten zu, Punkt a durch Merkels Gäste nun auch immer stärker.