In den vergangenen Jahren hat sich @Bitwala immer wieder für eine bessere Regulierung von Kryptowährungen wie Bitcoin eingesetzt. Sogar Bundestagsabgeordnete geben offen zu, dass sie nicht verstanden habe, was eine Blockchain ist – aber eins muss jedem klar sein: Rechtssicherheit ist besser als die ständige Rätselraterei und die Unsicherheit, die unsere gesamte Branche immer wieder anfällig für Gerüchte machen und Investitionen verhindern.
Auch im Moment – kurz vor dem zehnten Jahrestag von Satoshi Nakamotos White Paper am 31. Oktober – schlägt wieder eine Diskussion hohe Wellen. Man streitet sich, welchen rechtlichen Status Bitcoin haben soll.
Warum schlägt die Diskussion um den Bitcoin gerade jetzt so hohe Wellen?
Hintergrund der heiß geführten Diskussion ist eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts. Es sprach einen zunächst verurteilten Angeklagten wieder frei. Der damals 16-Jährige hatte im Jahr 2013 eine Bitcoin-Börse aufgebaut (siehe Handelsblatt, FAZ). Da er jedoch keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, eingeholt hatte, wurde er in erster Instanz wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) zu einer Geldstrafe verurteilt.
Allerdings hob das Berliner Kammergericht die Strafe vor kurzem wieder auf. Wichtig ist dabei die Begründung.
Der Leitsatz des umstrittenen Urteils:
„Handel mit Bitcoin ist nicht strafbar, da Bitcoin kein Finanzinstrument im Sinne des KWG“ (Az.: 161 Ss 28/18)
Für viele war das ein Paukenschlag. Denn dahinter steht die Frage, ob nur Banken oder auch jeder einzelne mit Bitcoin Handeln darf wie mit jeder anderen Ware. Die bislang vorherrschende Meinung lautete, ja, man benötigt eine BaFin-Erlaubnis. Und daran hält man sich besser. Immerhin drohen bei Missachtung laut §54 Kreditwesengesetzt bis zu fünf Jahre Haft.
Das ist auch eine wichtige Frage für Bitwala-Kunden. Schließlich haben sich bereits mehr als 35.000 Menschen vorregistriert (hier kannst auch du dich anmelden), um ab November Deutschlands erstes Bankkonto zum nahtlosen Management von Euro und Bitcoin zu nutzen. Damit profitieren unsere Kunden von sofortiger Liquidität im Krypto-Trading, einer Debitkarte sowie der Einlagensicherung bis 100.000 Euro.
Wichtiges Hintergrundwissen für alle unsere Kunden:
„Bitwala erfüllt heute schon die Vorgabe einer Banklizenz, in dem wir mit der Berliner solarisBank kooperieren.“
Wir nutzen die digitalen Banking-Plattform der solarisBank, die auch eine Bank-Lizenz beinhaltet. So schlagen wir gemeinsam die Brücke zwischen herkömmlichem Banking und der Blockchain-Technologie. Bitwalas Expertise bei Kryptowährungen gekoppelt mit den technischen und regulatorischen Stärken der solarisBank machen es möglichen, dass wir ab November das erste deutsche Blockchain Bankkonto anbieten können. Dafür haben wir monatelang gearbeitet und neue Wege gefunden, den Handel mit Kryptowährungen so einfach und sicher wie möglich zu machen.
Ist der Handel mit Bitcoin nach dem Urteil ab sofort in Deutschland allen erlaubt?
Das fragen sich aktuell viele. Allerdings dürfte die Antwort die meisten enttäuschen. Denn die Entscheidung des Kammergerichts hat keine Auswirkung auf die Rechtsgrundlage. Die BaFin sieht Bitcoin und viele ähnliche Kryptowährungen weiterhin als erlaubnispflichtiges Finanzinstrument an. Das hat die Aufsicht auch nach dem Bekanntwerden der Urteilsbegründung nochmals klar gestellt.
Ihrer Ansicht nach erfüllt Bitcoin zumindest eine der drei Funktionen von Geld. Zur Erinnerung, Geld ist
- eine Rechnungseinheit zur Bemessung eines Wertes
- ein Wertaufbewahrungsmittel
- ein Tauschmittel
Laut BaFin ist der Bitcoin zumindest eine Rechnungseinheit, mit der der Wert anderer Waren und Dienstleistungen bepreist und also gemessen werden kann. Durch die behördliche Entscheidung ist der Bitcoin ein geldähnliches Finanzinstrument und der Handel damit unterliegt der BaFin-Aufsicht. Diese Einstufung ist vor allem vielen Krypto-Aktivisten ein Dorn im Auge, die den Bitcoin am liebsten ganz von staatlicher Kontrolle befreien wollen.
Ein eigenes Gesetzt, das die rechtliche Stellung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen absichern könnte, gibt es noch nicht. Das macht die Frage nach dem rechtlichen Status von Bitcoin & Co. so angreifbar.
Der Bundestag und die EU sind gefragt:
„Bitwala spricht sich für eine EU-weite gesetzliche Regelung zum Status von Kryptowährungen wie Bitcoin aus.“
Wenn man sich in den 27 Ländern der Europäischen Union umschaut, ist Deutschland mit seiner harten Auslegung eher allein. Viele befürchten, dass Blockchain-Startups deswegen in andere Länder abwandern. Außerdem könnten die strengen deutschen Regeln gelegentlich umgangen werden, denn die Digitalisierung macht eben nicht an Landesgrenzen halt.
Ein plastisches Beispiel sind Bitcoin-Geldautomaten. Die findet man in fast allen EU-Ländern Bitcoin-Geldautomaten – nur nicht bei uns in Deutschland. Denn nur Banken dürfen hierzulande Geldautomaten für Bitcoin aufstellen. Allerdings hat sich bislang keine Bank dafür entschieden.
Privatleute, Vereine oder Nicht-Banken drohen bei Zuwiderhandlung die oben genannten fünf Jahre Knast. Darum stehen übers Land verteilt laut Schätzungen in der deutschen Krypto-Community zwischen 50 und 100 private Bitcoin-Geldautomaten ungenutzt rum.
Moin toller Post von dir.
Bist aber leider noch nicht auf dem neuesten Stand?
Es gibt jetzt einen offiziellen BTC Automat in München und der BITCOIN ist schon seit Jahren in Deutschland reguliert.
Grüße Daniel
Ich habe von dem Automaten gehört, aber es war schwer zu verifizieren, ob es den wirklich gibt. Wie machen die das in München rechtlich?
Lies mein Post dazu... müsste alles drin stehen.
Und den resteem von Dash
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