Ok, bitte gern.
Bescheide sind nicht so hilfreich.
Erstens werden die idR nicht bekannt (Steuergeheimnis) und
zweitens ist es nicht relevant, was irgendein Finanzamt in einem konkreten Fall entscheidet.
Man wird Gerichtsentscheidungen und die Entwicklung in der Literatur abwarten müssen.
Die bisherigen Verlautbarungen sind auf Steem meiner Meinung nach nicht anwendbar. Hier müsste ja schon zunächst einmal die Gewinnerzielungsabsicht geklärt werden. Bei der - für die allermeisten hier schreibenden - verschwindend geringen Entlohnung würde ich die rundweg abstreiten.