8 Milliarden faule Eier: Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?

in #deutsch7 years ago


Heute und Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gleich über vier Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag. Drei davon wurden von Privatpersonen erhoben, eine vom Autovermieter Sixt.


Die Beschwerdeführer rügen vor allem

  • eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zum Erlass der Umsetzungsgesetze zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da der Rundfunkbeitrag eine Steuer sei,
  • Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Haushalte ohne Empfangsgeräte, Ein- und Mehrpersonenhaushalte, Zweitwohnungen),
  • die Beitragserhebung für Kraftfahrzeuge, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden und
  • die Verfassungsmäßigkeit der degressiven Beitragserhebung nach der Mitarbeiterzahl in einer Betriebsstätte.

Vor allem beim ersten Punkt sehe ich Potential dafür, daß das oberste deutsche Gericht, dem Runkfunkbeitrag in seiner gegenwärtigen Form ein Ende bereiten könnte. Wenn der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen wird, ist er gzwungen, sich mit vielfältigen politischen Druck auseinanderzusetzen. Der Rundfunkbeitrag könnte dann, ähnlich wie in der Schweiz geschehen, zumindest deutlich gesenkt und die öffentlich-rechtlichen (Staats-)Medien empfindlich eingedampft werden.

Gegenwärtig beträgt das Beitragsaufkommen etwa 8 Milliarden Euro und finanziert nicht nur üppige Intendatengehälter, üppige Altersbezüge und einen Verwaltungs-Wasserkopf, sondern sind auch immer mehr dem Vorwurf einer einseitigen, linkslastig-proislamischen und regierungsnahen Berichterstattung ausgesetzt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vermutlich endlich Licht ins Dunkel des umstrittenen Themas Rundfunkbeiträge bringen. Bereits letztes Jahr hatte das Gericht dazu einen umfassenden Fragekatalog an die Landesregierungen, die Landtage, den Bundesrat, den Bundestag und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten versandt.

Quellen: [wp_ad_camp_1]

 


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Dann hoffen wir mal, dass er abgeschafft wird. Leider glaube ich nicht daran...