Das was Sie hier darstellen fällt in den Bereich des statuarischen Rechts.
"Statuarisches Recht" in diesem Zusammenhang kenne ich nicht. Was soll das sein? Recht der Bildhauer? Oder "Kunstrecht", wie du später in deinem Kommentar schreibst? Macht alles keinen Sinn! Vielleicht meinst du "statutarisches Recht". Wenn ja, dann ist das - zumindest hier in Deutschland - ein wenig gebräuchlicher Rechtsbegriff (allenfalls im Zusammenhang mit Statuten und Satzungen), schon gar nicht, wenn es um das Grundgesetz geht.
Ansonsten möchte ich es bei diesem Diskurs belassen, ich habe einige deiner Artikel gelesen und für mich ist der Tenor deiner Posts unerträglich. Dein Menschen- und Weltbild, deine politische Ideologie des Anarcho Kapitalismus widersprechen dem meinigen derart stark, dass ich keinen Sinn sehe, hier weiter zu diskutieren.
Ich möchte nicht an deiner Intelligenz zweifeln, aber Statuieren hier die Bedeutung https://www.wortbedeutung.info/statuieren/
Da macht es tatsächlich keinen Sinn, mit einem angeblichen Juristen zu diskutieren.
Ich hätte bei meinem letzten Kommentar hinzufügen sollen, dass ich keine weiteren Äußerungen/Antworten von dir kommentieren werde. Dies hole ich hiermit nach!
Natürlich kenne ich die Definition von "statuieren", der Begriff als "statuarisches Recht" ist dennoch in deinem benutzten Kontext nicht üblich. Aber wir wollen hier keine Haarspalterei betreiben. Mit der Unterstellung des "angeblichen Juristen" begibst du dich im Übrigen auf dünnes Eis.
Dass ich die Bedeutung von "Anarcho Kapitalismus" nur an der Oberfläche kennen würde, darfst du gerne glauben.
Wenn es dich danach drängt diesen meinen Kommentar wieder zu kommentieren, nur zu . . . ich erinnere dich aber an meinen ersten Satz!
Ich glaube du kennst nicht mal die Bedeutung, nicht einmal an der Oberfläche.