Vieles des Vorgebrachten ist eher semantischer Natur, und an Wortklaubereien, von denen viele noch dazu weit weg vom Ausgangspunkt der Diskussion führen, habe ich herzlich wenig Interesse.Ich antworte dir und @zeitgedanken hier simultan, da ihr in eine ähnliche Richtung argumentiert, dafür doppelt so knapp. ;-)
Auf deine Frage bezogen:
„Besitz“ ist in dem Zusammenhang tatsächlich ein etwas irreführender Begriff. Wenn man darunter nur Dinge versteht, die man veräußern kann, so trifft er hier nicht zu. Ersetzen wir ihn vielleicht durch „Teilhaber“. Wenn man unser Verhältnis zum Staat betrachtet, gibt es tatsächlich viele Parallelen zu einem Verhältnis zwischen Aktionär und AG.
Sind wir im Besitz der Staatsbürgerschaft, stattet uns diese mit weitgehenden Stimmrechten sowohl aktiver als auch passiver Natur aus. Das geht soweit, dass theoretisch – sollte eine gesetzlich vorgeschriebene Mehrheit dafür erreicht werden (meist 66%) – auch die Liquidation des Staates beschlossen werden könnte.
Außerdem haben wir extensive Genussrechte auf Dienstleistungen, die Benutzung von Infrastruktur sowie auch finanzieller Natur.
Natürlich gibt es auch diverse Unterschiede, allen voran natürlich die Unveräußerlichkeit und Unübertragbarkeit der „Aktie“ Staatsbürgerschaft, die Art und Weise, wie man zu ihr kommt (per Airdrop bei der Geburt, wobei die Stimmrechte erst ab einem gewissen Alter einsetzen), sowie die Kriterien, nach denen es zu Ausschüttungen kommt – wobei diese auch jederzeit von Mehrheiten geändert werden können.
Fazit:
Ich ziehe den Begriff „Besitz“ in dem Zusammenhang zurück, und ersetze ihn wahlweise durch „Besitzäquivalent“, „Besitz im erweiterten Sinn“ oder auch „Teilhaberschaft“.