Die Mär der Mehrwertsteuersenkung für Gastronomen und andere Unternehmer unter dem Deckmantel der Coronahilfen

in #deutsch4 years ago (edited)

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Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer und die Verbrauchssteuern werden von Endkonsumenten bezahlt. Eine Senkung der Mehrwertsteuer kann somit nur für die Endkonsumenten erfolgen. Die Mehrwertsteuer kann "für Gastronomen" nicht gesenkt werden!
Die Mehrwertsteuer ist weder eine Besteuerung für Gastronomen noch für andere Unternehmer.

Der Unternehmer setzt seinen Verkaufspreis für das Prudukt/den Artikel/die Dienstleistung fest. Im Auftrag vom Finanzamt muss der Unternehmer vom Endverbraucher auf seinen Verkaufspreis die gesetzliche Mehrwertsteuer darauf verlangen.

Beträgt der festgesetzte Verkaufspreis € 100,--, muss der Unternehmer

bei einem Mehrwertsteuersatz von 19% vom Endverbraucher
insgesamt € 119,-- verlangen,
bei einem Mehrwertsteuersatz von 7% vom Endverbraucher
insgesamt € 107,-- verlangen.

Der Unternehmer ist damit zwar temporär im Besitz - jedoch nie Eigentümer des kassierten Aufschlags. Er fungiert treuhänderisch als Erfüllungsgehilfe für das Finanzamt und nimmt das Inkasso vor. Der Unternehmer hat die einkassierte Mehrwertsteuer zu festgelegten Fristen an das Finanzamt abzuführen. Der Unternehmer ist nie Eigentümer des Geldes (ähnlich wie der Arbeitgeber bei der Einbehaltung der Sozialversicherungsbeiträge seiner Beschäftigten). Die Brisanz dieser Treuhänderschaft wird damit untermauert, dass die Nichtweiterleitung der vom Endverbraucher einkassierten Mehrwertsteuer ein erheblicher Straftatbestand darstellt.

Besondere Verbrauchssteuern, zusätzlich zur Mehrwertsteuer, existieren auf viele Produkte. Zum Teil allgemein bekannt, teils eher im Verborgenen. Die bekanntesten Verbrauchssteuern sind

die Mineralölsteuer
die Stromsteuer
die Tabaksteuer
die Alkoholsteuern, wie die Bier- oder Sektsteuer.

Alle Verbrauchssteuern haben eines gemeinsam - der Endverbraucher wird zur Kasse gebeten. Der Unternehmer wird nie damit belastet.

Bei allem Respekt vor der Gastronomie, aber:

Eine Senkung der Mehrwertsteuer "für Gastronomen" sollte daher eine Senkung der Endverbraucherpreise zur Folge haben.

Unter anderem hat uns der Lebensmittelhandel im Jahr 2020 gezeigt, dass diese Branche Sinn und Zweck der Mehrwertsteuer verstanden hat. Die Reduzierung wurde direkt an den Verbraucher weitergegeben.