Die private Rentenversicherung, kapitalvernichtend und risikobehaftet. (by SpecialAffairs)

in #deutsch7 years ago (edited)

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Durch den Verkauf eines Gebäudes standen einer 62-jährigen Dame 180.000 Euro zur Verfügung. Das Geld sollte für die Altersvorsorge verwendet werden. Auf der Suche nach einer sicheren und rentablen Anlagemöglichkeit bat sie „Ihren“ Versicherungsvertreter um Rat. Da die Dame schon Jahrzehnte von „Ihrem“ Berater betreut wurde, hörte sie den Vorschlag gutgläubig an. Mangels ausreichender Kenntnisse in Finanzangelegenheiten und aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit dem Versicherungsvertreter hatte die Dame grosses Vertrauen. Aufgrund der Empfehlung unterzeichnete sie einen Rentenversicherungsvertrag. Damit verpflichtete sie sich zur Einmalzahlung von EUR 180.000. Die Versicherungsgesellschaft überweist seither eine monatliche Rente in Höhe von 560 Euro.

Wenige Monate nach Einzahlung des Geldes und nach Erhalt der ersten Rentenzahlungen erfuhr ich von dieser Investition. Im Verlauf der Unterhaltung realisierte die Dame, dass “Ihr” Versicherungsvertreter ein abhängiger Verkäufer und die Bezeichnung “Berater” irreführend ist. Sie erkannte auch, dass seit der Überweisung der EUR 180.000 das Geld ausserhalb ihrer eigenen Kontrolle und in risikobehafteten Händen liegt.

Mit der Vertragsunterzeichnung hat die Dame katastrophalen Vertragsbedingungen zugestimmt. Zur Verdeutlichung eine Berechnung:

Grundlage der Berechnung ist eine angenommene Verzinsung von 0 (null) % des eingezahlten Kapitals. Die Versicherungsgesellschaft kann über einen Zeitraum von 26 Jahren und 9 Monaten der Frau ihr eingezahltes Geld zurückzahlen. Bis zum Alter von 89 Jahren erhält sie lediglich Ihr Geld in kleinen Monatsraten zurück, ohne irgend eine Leistung oder einen Vorteil von der Versicherungsgesellschaft zu bekommen. Dazu wäre kein Rentenversicherungsvertrag nötig gewesen.

Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt weit unter 89 Jahren.

Erwähne möchte ich an dieser Stelle, dass diese Unterhaltung vor 4 Jahren stattgefunden hat. Aufgrund der seither eingeführten Nullzinspolitik wäre bei einem heutigen Vertragsabschluss die monatliche Rentenzahlung um ein Vielfaches geringer als 560 Euro. Die Situation hat sich um ein Vielfaches zu Ungunsten aller Neukunden weiter verschlechtert.

Mit der unglücklichen Investition in den Rentenversicherungsvertrag besteht zudem das hohe Risiko, das eingezahlte Kapital und die monatliche Rente vollständig zu verlieren. Beim derzeitigen Zustand des Finanzsystems stellt sich die Frage, ob in 2, 5 oder 10 Jahren das System in der heutigen Form noch existiert. Gibt es die Versicherungsgesellschaften noch? Können Finanzdienstleister Ihre versprochenen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern noch erfüllen? Ernste Zweifel sind berechtigt.

Die Anzahl der vorzeitig aufgelösten Versicherungsverträge nimmt angeblich beständig zu. Die Zahl der abgeschlossenen Neuverträge sei rückläufig. Die Liquiditätsnot scheint absehbar. Eingegangene Versprechungen zum Garantiezins sollen auch bei Bestandsverträgen nachträglich und einseitig zu Ungunsten der Versicherten reduziert werden. Der Zins bei Neuverträgen wurde in den vergangenen Jahren wiederholt gekürzt.

Mit Einführung der Negativzinsen ab dem Frühjahr 2015 geraten die Versicherungen noch weiter unter Druck. Bei Neuverträgen wird lediglich die Rückzahlung des einbezahlten Geldes garantiert. Damit ist die Anlageform einer privaten Rentenversicherung völlig überflüssig.

Das eingesammelte und angelegte Kapital muss schnell in liquide Mittel umwandelbar und zur Rückzahlung an die Kunden verfügbar sein. Diese Notwendigkeit ist eine grosse Herausforderung für die Gesellschaften. Ein Grossteil der Gelder steckt in Rentenpapieren. Die Bezeichnung "Rentenpapiere" vermittelt einen trügerischen Eindruck, denn Rentenpapiere haben nichts mit Sicherheit oder mit einer Altersrente gemeinsam. Als Rentenpapiere werden Staatsanleihen bezeichnet. Auch Hypotheken, die als Kredit zum Bau oder zum Kauf von Immobilien gewährt werden, tragen diese Bezeichnung. Das hohe Risiko derartiger Investments wurde zuletzt mit der Schliessung vieler Immobilienfonds und durch die enormen Wertverluste bei Anleihen vieler Staaten deutlich.

Die Kapitalvernichtung dieser Anlageform beschleunigt sich bei vorzeitiger Auflösung eines Vertrages. Unter dem Deckmantel der “Stornogebühr” schmälern und begrenzen Versicherungen die Rückzahlungssumme des angesparten Kapitals in erheblichem Umfang.

Inhaber von Renten- und Lebensversicherungsverträgen stehen vor einer bitteren Wahl. Soll der Vertrag mit grossen Verlusten aufgelöst werden oder bleibt das Kapital weiterhin im Risiko des Totalverlustes und wirft trotz aller Verlustgefahren lediglich eine Mikrorente ab.

Bei der Absicht, einen Vertrag aufzulösen, ist oftmals von Aufkäufern am Zweitmarkt die Rede. Die Analyse der Vertragsbedingungen dieser Aufkäufer hat ergeben:

  • alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag müssen abgetreten werden. Wenn der Aufkäufer in dem Zeitraum zwischen Abtretung und Auszahlung (kann zwischen 8 und 10 Wochen dauern) Insolvenz anmeldet, erhält der Versicherte NICHTS - und der Vertrag ist nicht mehr in seinem Eigentum.

  • beim Verkauf am Zweitmarkt liegt der Vorteil darin, dass der Auszahlungsbetrag um die zu zahlende Kapitalertragssteuer höher ist. Wird der persönliche Steuerfreibetrag nicht ausgereizt, ist der Verkauf am Zweitmarkt überflüssig.

  • da die Aufkäufer die Verträge weiter führen, bleibt der Verkäufer die versicherte Person. Beim Tod bekommt eine fremde Gruppierung die Versicherungssumme ausbezahlt. Bei diesem Risiko sind starke Nerven nötig, um ruhig schlafen zu können.

© 01.2018 SpecialAffairs

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Die Story ist ja wieder einmal wie aus dem Lehrbuch ... allerdings glaube ich das eine solche "Beratung" heutzutage zu nur noch in den seltensten Fällen vor kommen wird, da die "Berater" sicher auch Respekt vor den sozialen Medien haben und dementsprechend nicht Ihren Ruf schaden wollen. - Wie denkst du darüber? :)

Das ist heute noch gleich über wie vor Jahren. Berater sind überwiegend keine Berater, weil sie einem Arbeitgeber dienen. Das sind Verkäufer. Ein Berater der Bank/Versicherung XXX wird sicher kein Produkt der Wettbewerber empfehlen oder verkaufen. Zudem müssen diese Leute verkaufen und haben keine Zeit, sich jeden Tag die unbedingt notwendigen Stunden zu nehmen, um den Finanzmarkt zu analysieren. Ein unabhängiger Berater sollte das tun, er muss eben bei seinen Honoraren eine Mischkalkulation machen, damit diese Stunden bezahlt sind.
Und was die Medien angeht, die nehme ich nicht mehr ernst. Ein ganz banales Beispiel von heute: zufällig durch n-tv gezappt. Da redet Eine über die Börse und sagt: "der Dax läuft heute wie ein Hund dem Dow hinterher". Da frage ich mich, wo Die in den letzten Jahren gelebt hat. Der Dax läuft nämlich seit seinem Bestehen dem Dow hinterher.