Danke. In Öst. sind die Gesetze anders, da könnte man eine Schußwaffe durchaus im Nachtschrank aufbewahren, wenn es keine anderen Mitbewohner gibt (natürlich tagsüber nicht, denn es könnte ja z.B. bei einem Wasserrohrbruch ein Fremder in die Wohnung kommen). Auch die Widerstandsklasse ist hier nicht so strikt, d.h. auch die üblichen Minitresore reichen. Meine Einstellung dazu: es kommt auf den Einzelfall an, aber im Zweifel besser gem. WaffG verurteilt als ermordet.
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