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RE: Meinungsfreiheit

in #deutsch5 years ago

Vergessen wollen wir aber auch nicht die ruhmreiche Sowjetunion.
Auch in dieser Verfassung wurde die Meinungsfreiheit hochgehalten:

Artikel 125.
In Übereinstimmung mit den Interessen der Werktätigen und zum Zwecke der Festigung des sozialistischen Systems werden den Staatsbürgern der UdSSR durch Gesetz garantiert:
a) die Freiheit des Wortes,
b) die Freiheit der Presse,
c) die Freiheit der Versammlungen und Meetings,
d) die Freiheit der Straßenumzüge und Kundgebungen.
Diese Rechte der Staatsbürger werden dadurch gewährleistet, daß den Werktätigen und ihren Organisationen die Druckereien, Papiervorräte, öffentlichen Gebäude, Straßen, das Nachrichtenwesen und andere materielle Bedingungen, die zu ihrer Ausübung notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden.