Nicht zwingend. Man kündigt sie wegen sexueller Belästigung fristlos, erledigt dann, was man erledigen muss und stellt sie dann wieder ein.
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Nicht zwingend. Man kündigt sie wegen sexueller Belästigung fristlos, erledigt dann, was man erledigen muss und stellt sie dann wieder ein.
Ich sehe: Du bist vom Fach. Allerdings eine kleine theoretische Schwachstelle. Wenn Du sie wegen sexueller Belästigung versuchst dranzukriegen, behauptet sie im Gegenzug, dass Du sie vergewaltigt hättest. Dann bist Du erledigt - egal, was beim Gerichtsverfahren rauskommt. Als Frau wirst Du noch nichtmal für diese Nummer bestraft. Kein Witz - die kommen damit durch. Oh - oh, sorry, hab ich mich getäuscht.
Verdammt! Du hast Recht.
Man kann einfach keinen Spaß mehr in der Arbeit haben.