Ist eigentlich nicht mein Thema, dennoch habe ich mir deinen Bericht mal angesehen. Der Titel war doch sehr reißerisch 😀. Was ich dann zu lesen bekam war im ersten Augenblick sensationell, aber nach 5 min Recherche kam die Ernüchterung.
Der BGH hat mit Bestätigung des Urteils zu keinem Zeitpunkt die Nichtexistenz von Masern-Viren bestätigt. Die Zahlung des Preisgeldes wurde lediglich wegen eines Formfehlers abgewiesen: Bardens konnte nicht die exakten Voraussetzungen erfüllen, die Lanka in seiner Belobung forderte. Jedoch ist die Existenz des Masern-Virus durch mittlerweile über 19.000 Studien zweifelsfrei bewiesen..
Das mit dem Impfen ist wieder eine ganz andere Sache über die man reden kann, aber die Existenz des Virus zu leugnen ist schon krass.
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