Jetzt sind wir in dem Bereich, in dem ich keine allgemeingültige Aussage mehr treffen kann. Die Einordnung der Liebhaberei hängt ganz stark vom jeweiligen Sachbearbeiter beim Finanzamt ab. Aber: wenn einmal Gewinne aus einer Tätigkeit versteuert wurden, tut sich das Finanzamt bei der Anerkennung von Verlusten leichter.
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Danke das du dich für mich Zeit genommen hast.
Ich werde das mit meiner Schwester noch mal diskutieren.
Mal sehen was sich in Zukunft noch so ergibt. 😎
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Gerne. Viel Erfolg!