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RE: STEEMIT - die rechtliche Seite, zB Besteuerung von Gewinnen und Gewerbeanmeldung

in #deutsch7 years ago


Das deutsche Steuerrecht spricht bei der Versteuerung von anderen Vermögensgegenständen als Geld auch tatsächlich nur von Vermögensgegenständen. Damit ist aus Sicht des deutschen Steuerrechts vermutlich gar kein eigenes Gesetz für Kryptowährungen notwendig, da als Vermögensgegenstände sowohl solche angesehen werden, die man anfassen kann (materielle Vermögensgegenstände), als auch solche, die man nicht anfassen kann (immaterielle Vermögensgegenstände). Zu letzteren gehören, auch ohne dass sie ausdrücklich gesondert geregelt werden, die Kryptowährungen.Hey @matschi, vielen Dank für Deine Beiträge, die sehr wichtig sind. Zum Thema der Besteuerung von Aktien: Du hast recht, die Aktiengewinne werden erst dann versteuert, wenn die Aktien verkauft werden. Der für das Finanzamt große Unterschied liegt darin, woher der Gewinn kommt. Bei Aktien hast Du vorher Dein eigenes Geld genommen, um die Aktie zu kaufen. Beim Verkauf der Aktie realisierst Du einen Gewinn, dieser ist zu diesem Zeitpunkt steuerpflichtig. Bei STEEM hast Du - wie z.B. ein Schriftsteller - durch Dein Schreiben einen Mehrwert geschaffen und dafür wirst Du von Fremden bezahlt. D.h. aus Sicht des deutschen Finanzamtes bietest Du Deine Leistung (z.B. schriftstellerische Tätigkeit) an einem Markt an (dieser ist zwar auf steemit begrenzt, ein begrenzter Markt reicht nach Ansicht der Finanzverwaltung aus) und Du erhältst eine in € umrechenbare Kryptowährung (STEEM). Somit erfüllst Du nach deutschem Recht die Voraussetzungen für eine Besteuerung.

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Danke für deinen wertvollen Beitrag! Da habe ich wieder was gelernt! Sehr gefinkelte Wortwahl vom FA ...

Viele Dank für die ausführliche Antwort.
Ist denn steem bereits eine in € umrechenbare Währung?
Direkt geht's soweit ich weiß (noch) nicht.

Woher kommt denn überhaupt der Wert von steem? Für mich klingt das ein wenig so:
"Ich habe Blumen im Garten angepflanzt (Rosen) und eine hat den Wert 1€."
Den Wert kriegt man wenn man die Rose beim Blumenhändler verkaufen würde/könnte.
Da mir aber niemand die Rosen abkauft, bringt mir der Wert eigentlich nix.
Vielleicht finde ich jemanden, der mir im Tausch für die Rosen, Schmuck anbietet. Den könnte ich dann beim Gold- An- und Verkauf in € umwandeln. Und das muss ich dann angeben?
Ich könnte den Wert auch höher ansetzen, oder niedriger. Dennoch wird mir die niemand abkaufen. Da sie aber einen Wert haben, müsste ich sie versteuern.

Ich glaube (wichtig glaube) das "Problem" liegt momentan noch daran, dass ich steem gar nicht direkt handeln kann. Sondern nur über eine andere kryptowährung. Und das auch nur mit Verlusten bzw. je nach aktuellem Wechselkurs. Heißt ich spekuliere. Und damit wären wir wenn ich mich nicht täusche im Bereich "private Veräußerungsgeschäfte".
Bitte nagelt mich da nicht fest. Ich kläre das noch Mal mit meinem Steuerberater. Da ich erst seit Januar bei steemit bin, gilt das für mich erst nächstes Jahr. Bis dahin kann noch viel passieren.