Vielen Dank für die netten Worte.
Es gibt auf die Frage keine einheitliche Antwort auf deine Frage:
Zugelassen ist die Berufung grundsätzlich gegen Urteile der ersten Instanz. Sie kann in bestimmten Fällen übersprungen werden oder muss z.B. bei einigen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten vom Gericht zugelassen werden. Dann gibt es aber auch Verfahren, in denen nur die Revision zulässig.
Die Berufung ist erfolgreich, wenn das Berufungsgericht feststellt, dass dem Urteil rechtliche oder tatsächliche Fehler zugrunde liegen.
Posted using Partiko Android
Dann hab ich vorerst noch diese Frage: Wenn man Vorgänge, Dinge beschreibt, die man nur aus Lehrbüchern, Vorlesungen, Vorträgen etc. gelernt haben kann, wie ist das dann mit der Quellenangabe, auch wenn man alles mit "eigenen Worten wiedergibt". Gerade bei Gesetzestexten stelle ich mir das schwierig vor, da große Abweichungen zur Verfälschung führen können. Ich denke auch an Posts mit technischem oder "naturwissenschaftlichem Inhalt"???
In Beiträgen gebe ich Inhalte tatsächlich meistens mit eigenen Worten wieder. Dabei halte ich mich aber trotzdem nah am Wortlaut der Quellen. Die Gefahr der Verfälschung besteht natürlich, ich mache hier aber keine wissenschaftliche Arbeit, sondern betreibe einen informierenden Blog.
Jura ist dabei keine Naturwissenschaft, sondern eine Geisteswissenschaft. Da gelten etwas andere Maßstäbe, es gibt nie eine Definition die auf 100% aller Fälle passt. Deshalb kommt es sehr oft auf den Einzelfall an. Es heißt: Zwei Juristen, drei Meinungen.
Du gibst z.B. in Hausarbeiten für jede Meinung und Definition, die du darstellst mindestens eine Quelle an (Gestzeskommentar, Aufsatz, Lehrbuch oder Urteil). Wenn es zu einem Thema verschiedene Ansichten gibt, musst du diese (soweit für den Fall relevant) auch alle darstellen. Das ist sehr rechercheaufeendig. Ich hatte in Hausarbeiten, für 20 Seiten Gutachten, regelmäßig 150-200 Fußnoten.
Quellen gebe ich immer unter meinem Beitrag übrigens immer an.
Posted using Partiko Android