Hm, meine Freundin ist mal gegen ihren Willen für fünf Jahre als Schöffin verpflichtet worden. Gegenwehr war schlicht nicht möglich und es hat massive Einschränkungen mit sich gebracht. Urlaub ging z.B. nur, wenn das Gericht und der Arbeitgeber es erlaubt haben. Für Zuspätkommen wurden ihr happige Bußgelder angedroht. Außerdem wurde sie da mit Geschichten und Personen konfrontiert, mit denen sie nichts zu tun haben wollte und die sie nicht mehr aus dem Kopf bekommt. Wegen der Schweigepflicht darf sie nur mit Ärzten und Psychologen über Details reden.
Ich verstehe bis heute nicht, wie das mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Das klingt unschön, tut mir leid für deine Freundin.
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