Am 18. März erkläre der türkische Generalstab die Einnahme des Zentrums des Nordsyrischen Afrins an. Der türkische Präsident Erdogan erklärte Anfang 2019, die Türkei berufe sich beim Angriff auf ihr Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta. Warum dieses Recht nicht greift und inwiefern die türkische Regierung noch das Völkerrecht gebrochen hat, werde ich in den folgenden vier Punkten erläutern.
1: Recht auf Selbstverteidigung
Die türkische Regierung beruft sich dabei darauf, dass es Verbindungen zwischen PKK und syrischen Kurdenorganisationen wie der YPG. Auf der Grundlage, dass die PKK als Terrororganistation eingestuft ist und die Türkei befürchtet, dass die YPG die PKK unterstützt, behauptet sie, der Angriff wäre Selbstverteidigung. Viele Juristen und Völkerrechtler sehen diese Begründung als nicht ausreichend.
2: Unterdrückung der Opposition
Seit Beginn der Offensive wurden in der Türkei über 750 Personen, darunter auch viele Journalisten, festgenommen, die sich zuvor kritisch gegenüber der Offensive geäußert hatten. Dadurch, dass diese Stimmen unterdrückt werden, offenbart die Regierung bereits, dass sie Angst vor eben jenen Stimmen hat. Sie muss also selbst bereits wissen, wie schlecht es um ihre Argumente steht...
3: Menschenrechtsverletzungen in Afrin
Es wurde von der UNHCR bestätigt, dass türkische Streitkräfte u.A. auf fliehende Zivilisten geschossen hat. Das stellt selbstverständlich ein Kriegsverbrechen dar. Außerdem sollen mit der Türkei kooperierende Rebellengruppen u.A. Plünderungen in Afrin begangen haben. Zudem sollen religiöse Stätten der jesidischen Minderheit zerstört und sie zur Abkehr von ihrem Glauben gezwungen worden sein. Des Weiteren hat türkische Artellerie das einzige Krankenhaus in Afrin angegriffen und beschädigt.
4: Verletzung des syrischen Staatsgebiets
Selbstverteidigung hin oder her, Fakt ist, dass das türkische Militär ohne Erlaubnis der UN oder der syrischen Regierung, das syrischen Staatsgebiet betreten hat. Denn auch wenn das Gebiet von Kurdenmilizen kontrolliert wird, gehört es trotzdem zu Syrien. Das alleine ist schon eine Völkerrechtsverletzung nach Artikel 2 der UN-Charta.
Mitte Februar verständigten sich Kurden mit der syrischen Regierung darauf, dass das syrische Miltär die Kontrolle über Afrin übernehmen soll, um die territoriale Integrität Syriens zu sichern. Am 3. März starben erstmals 40 syrische Soldaten infolge von türkischen Luftangriffen im Gebiet Afrins. Mit Selbstverteidigung hat das nun wirklich nichts mehr zu tun...
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Sehe ich genauso 👌👍
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