Hier gilt es aber auch deutsches Recht zu beachten:
Wurden die Bitcoins während der Ehe eingebracht oder wurden diese während der Ehe erworben?
In ersterem Fall bekommt der Ehegatte, der nichts eingebracht hat viel weniger als wenn die Kryptowährungen während der Ehe angeschafft wurden.
Natürlich gilt das auch hier nur, wenn es keinen Ehevertrag gibt, der solche Dinge regelt.