Wie ist das eigentlich rechtlich? Zählt die Person dann als Untermieter und darf man das in seiner privaten Mietwohnung überhaupt?
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Wie ist das eigentlich rechtlich? Zählt die Person dann als Untermieter und darf man das in seiner privaten Mietwohnung überhaupt?
Ne ich glaube nicht, also ich kann dir keine rechtlichen Fakten nennen. Aber im Normalfall bist du ja eher bezahlender Gast, wohnst ja selten länger dort und nie länger als 3 Monate wegen der Meldepflicht. In DE jetzt zumindest. Ich könnte mir aber vorstellen, Airbnb ist ähnlich Schwammig wie Steemit ;)
Daaas glaub ich auch. Aber auf jedenfall lukrativ.