Bundesministerium für Finanzen hat entschieden: in Bezug die > Umsatzsteuer sind die Kryptowährungen dem Euro gliechgestellt. Somit > wird keine Umsatzsteuer – im Volksmund auch Mehrwertsteuer >
genannt – auf Kursgewinne und Transaktionen erhoben. Was auch > entfällt ist die Umsatzsteuer auf Mining.
Wo wurde das entschieden?