Befehl ist Befehl und Gesetz ist Gesetz???

in #deutsch7 years ago

Gesetz ist Gesetz.jpg

Eine Denkart, die sich bis heute gehalten hat.
Der Heidelberger Rechtslehrer Gustav Radbruch äußerte dies in seiner „ersten Stellungnahme nach 1945“ (Rechtsphilosophische Besinnung) folgendermaßen:

„Befehl ist Befehl, heißt es für den Soldaten. Gesetz ist Gesetz, sagt der Jurist. Während aber für den Soldaten Pflicht und Recht zum Gehorsam aufhören, wenn er weiß, daß der Befehl ein Verbrechen oder Vergehen bezweckt, kennt der Jurist, seit vor etwa hundert Jahren die letzten Naturrechtler unter den Juristen ausgestorben sind, keine solche Ausnahmen von der Geltung des Gesetzes und von dem Gehorsam der Untertanen des Gesetzes. Das Gesetz gilt, weil es Gesetz ist, und es ist Gesetz, wenn es in der Regel der Fälle die Macht hat, sich durchzusetzen.

Würde man Radbruch nicht kennen und nur diesen Absatz vorgesetzt bekommen, wäre man geneigt zu sagen „wahre Worte“. Man hätte vielleicht noch einen Widerspruch im Bezug auf den Soldaten und seinen Befehl anzubringen, denn über einen Befehl nachzudenken, ob dieser zu einem Unrecht führt, ist dem Soldaten in der Realität verweigert. Er wird zwar offiziell heute in unserem Kreis nicht mehr erschossen, aber er war die längste Zeit Soldat.

Beim Juristen ist es im weitesten Sinne ebenso. Er hat wohl Spielraum in der Strafbemessung, die der verteidigende Jurist immer auf ein Minimum reduziert wissen will und der anklagende Jurist auf ein Maximum abstellt, aber das wars dann auch schon. Im Zivil- und Strafrecht ist vielleicht noch die Beweisführung ein Maßstab, aber wenn es um die Rechtmäßigkeit von Gesetzen geht, zählt die Beweisführung gegen dieses Gesetz nicht mehr viel bis nichts. Und sollte es ein Jurist wagen, die Beweisführung tatsächlich zu verwenden, ist es gesichert, dass seine Tage als Jurist gezählt sind. Beispiele hierfür kann ich nachweislich führen und kein Jurist kann mir suggerieren, dass es nicht so sei.

Und wunderbar zu bestaunen ist der Begriff „Untertanen“. Da bekommt der Begriff „Gleichheit“ seine gewollte Bedeutung. Die Menschen wollen Gleichheit? Da ist sie! Untertanen sind alle „gleich“ zu behandeln, aber Obrigkeiten sind ja keine Untertanen, denn diese Schicht sagt ja was „Gleichheit“ ist, nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz. Hört sich doch gut an, nur eine kleine Winzigkeit wird dabei übersehen, die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem (Zivil-)Recht. Das öffentliche Recht bestimmt die Obrigkeit und das kann ganz konträr zum Privatrecht laufen. Aber Gesetz ist nun mal Gesetz und es ist daher zu befolgen, weil die Macht das Gewaltmonopol besitzt dieses, wie soll es anders sein, mit Gewalt durchsetzen kann. Konfliktvermeidung ist jedoch ein Fremdwort im juristischen Alltag. Und wenn diese Konfliktvermeidung angesprochen wird, ist die Lösung einfach, halte dich an das Gesetz und du hast keinen Konflikt. Ob das Gesetz Konflikt herbeiführt ist dabei unerheblich. Das hat der Untertan nicht zu bewerten. Denn Befehl ist Befehl, ob dieser nun zu Unrecht führt hast du lieber „Untertane der Gleichheit“ nicht zu entscheiden. Erdreistet du dich jedoch dies anzuzweifeln, bist du die längste Zeit „Gleicher Untertane“ gewesen. Denn überlege, wer hat die Macht?

Verantwortlich dafür sind meines Erachtens folgende Schlagworte: Gemeinnutz, Rechtssicherheit, und Gerechtigkeit. Starke Begriffe, die einen immer wieder in Rechtsfallen tappen lassen. Vor allem „Rechtssicherheit und Gerechtigkeit“ sind dabei die Spielbälle der Juristen.

Gustav Radbruch beschreibt dies so:
„Gewiss auch das Gesetz als solches, sogar das schlechte Gesetz hat noch immer einen Wert - den Wert, das Recht Zweifeln gegenüber sicherzustellen. Gewiss, menschliche Unvollkommenheit läßt im Gesetze nicht immer alle drei Werte des Rechts: Gemeinnutz, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit, sich harmonisch vereinigen, und es bleibt dann nur übrig, abzuwägen, ob dem schlechten, dem schädlichen oder ungerechten Gesetz um der Rechtssicherheit willen dennoch Geltung zuzusprechen oder um seiner Ungerechtigkeit oder Gemeinschädlichkeit willen die Geltung zu versagen sei.“

Was ist nun eigentlich eine „Gemeinschädlichkeit“? Ich versuche eine kurze Erklärung:
Du lieber Untertane darfst deinen Nachbar nicht berauben und er darf auch dich nicht berauben. Dein Körper ist dein Eigentum und alles was du damit erarbeitest ist dein und das Gleiche gilt für deinen Nachbar. Hört sich gut an liebe Obrigkeit wir sind doch alle „gleich“. Na ganz so ist das natürlich nicht, denn es gibt noch die Obrigkeit und die entscheidet was Eigentum ist und in dieser Entscheidung gehört dein Körper lieber Untertane uns, der Obrigkeit, der Autorität. Ich darf dich berauben, denn dafür gibt es ein Gesetz, das besagt: Was dein ist, ist auch mein. Ich sorge schließlich dafür, das Du lieber Untertane nicht beraubt wirst und sollte es doch passieren, sorge ich dafür, dass der Räuber eingesperrt wird und das kostet natürlich was. Somit wäre es Gemeinschädlich, wenn ich dich nicht berauben würde. Und außerdem ist es der Rechtssicherheit geschuldet, dass ich alle Untertanen berauben muss. Den einen zu berauben und den anderen nicht, wäre ja ungerecht.

Radbruch beschreibt das freilich etwas rhetorischer:
„Die Rechtssicherheit fordert zwar die Anwendung positiven Rechts (gesetztes Recht), selbst wenn es unrichtig ist, aber die gleichmäßige Anwendung unrichtigen Rechts, seine Anwendung morgen wie heute, auf den einen wie auf den anderen, entspricht eben jener Gleichheit, die das Wesen der Gerechtigkeit ausmacht, nur daß hier - an der Gerechtigkeit gemessen - das Unrecht auf alle gleichmäßig und gerecht verteilt wird, so daß die Wiederherstellung der Gerechtigkeit zunächst eine ungleichmäßige Behandlung begründet, also Ungerechtigkeit.
Da also die Rechtssicherheit eine Form der Gerechtigkeit ist, ist der Widerspruch von Gerechtigkeit zur Rechtssicherheit ein Konflikt mit sich selbst. Dieser Konflikt kann deshalb nicht eindeutig entschieden werden. Die Frage ist eine Maßfrage: Wo die Gerechtigkeit positiven Rechtes ein solches Maß erreicht, daß die durch das positive Recht verbürgte Rechtssicherheit gegenüber dieser Ungerechtigkeit überhaupt nicht mehr ins Gewicht fällt: in einem solchen Fall hat das ungerechte positive Recht der Gerechtigkeit zu weichen. In der Regel aber wird die Rechtssicherheit, die das positive Recht gewährt, eben als eine mindere Form der Gerechtigkeit, die Geltung auch ungerechten positiven Rechts rechtfertigen.“

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das ist juristische Rechtslehre, die Kunst Recht zu haben, auch wenn man im Unrecht ist. Ein juristischer Zaubertrick. Einmal gesetztes Unrecht wird nicht automatisch zu Recht, nur weil sich alle daran halten. Es dient aber der Rechtssicherheit dafür zu sorgen, dass sich auch wirklich alle an das Unrecht halten. Das ist schlicht und ergreifend die Hauptaufgabe der richterlichen Robenträger. Ob diese nun schwarze oder rote Roben tragen ist dabei so egal. Der Tenor ist der Gleiche.

Der juristische Positivismus ist die juristische Erscheinungsform des realpolitischen, des machtpolitischen Zeitalters. Recht ist dem juristischen Positivismus wesentlich gleich Gesetz, gleich Staatswille. Der Unterschied von Recht und Macht, von Recht und Willkür erscheint aufgehoben: Mit der Macht des Staates geht das Recht unzertrennlich Hand in Hand und jede Willkür des Staates wird in der Form des Gesetzes zum Recht.

Die Rechtswissenschaft ist nichts anderes als ein Götzendienst gegenüber der Macht.

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Kann ich leider nicht mehr upvoten.
Man setze sich mal in ein juristisches Seminar und lasse das Niveau der Diskussion, die Bereitschaft zum Nachdenken und die Reflexionsfähigkeit der Teilnehmer auf sich wirken.
Da wird es einem schwindelig.
Alternativ kann man mal mit einem Juristen über ein beliebiges Thema diskutieren. Das Gespräch endet immer mit seinem Satz: Das bewegt sich innerhalb der Rechtsordnung, ist von Gerichten abgesegnet und damit unzweifelhaft in Ordnung.
War schon immer so, wird immer so bleiben. Rechts"wissenschaft" ist eine Herrschafts"wissenschaft". Der Staat bezahlt seine Leckdiener gut und bekommt dafür die entsprechende Legitimation geliefert.
In meinem nächsten Leben werd ich auch Jurist. Obwohl das eigentlich verschwendete Lebenszeit ist, sich seinen Kopf mit unnützem und willkürlichem Müll zuzuballern.

..., der Autorität. Ich darf dich berauben, denn dafür gibt es ein Gesetz, das besagt: Was dein ist, ist auch mein.

Nichtmal das postuliert die Obrigkeit.
Alles ist ihres, sie räumt dem Untertanen lediglich ein befristetes und beliebig widerrufbares Nutzungsrecht ein.

Beispiel gefällig? Der Begriff des "Fahrzeughalters". Nix mit "Besitzer", er ist lediglich der Halter eines Nutzungsrechts.

Mit der Macht des Staates geht das Recht unzertrennlich Hand in Hand und jede Willkür des Staates wird in der Form des Gesetzes zum Recht.

Wenn ich die letzten Jahre revue passieren lasse, verstärkt sich mein Eindruck, daß der Staat sich immer weniger Mühe macht, selbst dieses jämmerliche Schauspiel aufrecht zu erhalten, und staat-, äh, stattdessen einfache Willkür walten läßt.

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Finde es beunruhigend das nichts ist was es zu sein scheint und gerecht wird nur dem getan der es im Sinne der Obrigkeit verdient hat.
Was vor allem noch bescheidener ist, das dieser skrupellose Umgang mit Mensch schon seit sehr langer Zeit besteht. Danke für diesen ausführlichen und sehr gut geschriebenen Artikel.

Danke für deinen Kommentar. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer vielleicht: Obrigkeit gibt es nur weil man es zulässt das über einen geherrscht wird. Aber Anarchismus ist ja so böse, obwohl die wenigsten wissen was das in Wirklichkeit ist. Auf jeden fall nichts kommunistisches und auch nichts chaotisches.

Danke für diesen schönen Artikel!

Ich wollte schon länger mal selbst etwas über die Leere und Gefährlichkeit von Selbstzwecken schreiben. Im Alltag ist es nicht immer offensichtlich erkennbar, dass man gerade einem Selbstzweck aufsitzt. Im Wehrdienst hat man bei sinnlosen Dingen jeweils gesagt ist so, weil ist so, weil war schon immer so, da wurde es klar. Beim elektrischen Strom ist auch einfach zu sehen, dass man noch keinen Generator gebaut hat, wenn man ein Verlängerungskabel mit Mehrfachstecker zusammensteckt, ohne dass man eine Versorgung von aussen hat.

Als Beispiel kamen mir vor allem Alltagsprobleme wie das Leiden um des Leidens Willen, das sich Ängstigen, weil es angeblich und von aussen diktiert gerade so gefährlich ist oder das Ausführen von Tätigkeiten, weil es die Gesellschaft gerade so vorgibt, in den Sinn. Willkürliche Gesetze und Befehle, die nicht näher begründet sind, passen da auch ganz gut hinein. Ich hoffe, dass ich soweit gut inspiriert worden bin.

Im Naturrecht sehe ich einen äusserst wichtigen und eigentlich unersetzlichen Ansatz, es ist ein Ansatz zur Objektivität, dazu ein Eingeständnis der Begrenztheit der eigenen Fähigkeiten. Die Haltung, einfach Gesetze so zu schreiben, wie sie einem gerade nützlich sind, ist voller Selbstüberschätzung und macht das Zugeben eigener Fehler schwierig bis unmöglich.

Danke für diesen Artikel.

Der gibt ziemlich gut das wieder, was mich ebenso im Rahmen der kommenden DSGVO - "eine weltweite und totalitäre Datenmonopolbesicherung für Google, Facebook & Co" - bewegt.

Resteem!

Ein sehr guter Artikel, recht bekommen und recht haben, sind eben immer 3 Paar Schuhe und sein Recht einzufordern auch.

Mein Ex-Vermieter schuldet mir Geld, 1400 euro. Nicht wenig . Aber ich müsste einen Anwalt beauftragen um das Geld einzuklagen bei einem Mann, der gar kein Geld hat. Am Ende bleibe ich auf den Kosten sitzen. Obwohl ich Recht hätte, kann ich es also nicht einfordern.

Im Endeffekt gilt alles nie für alle gleich und wer hat, dem wird gegeben.

Das ist natürlich ärgerlich. Doch noch schlimmer sind diejenigen die Unrecht als Recht/Gesetz setzen, die nehmen sich einfach. Und wenn du zurückforderst, benutzen Sie dein Geld, was sie dir vorher gestohlen haben um dich auf ewig im Klageweg zu halten. Das übelste daran ist, die haben auch noch ihren eigenen Richter dabei.

Jup, der Staat spielt schnell mal Kläger, Richter und Henker -.-

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das ist juristische Rechtslehre, die Kunst Recht zu haben, auch wenn man im Unrecht ist. Ein juristischer Zaubertrick. Einmal gesetztes Unrecht wird nicht automatisch zu Recht, nur weil sich alle daran halten. Es dient aber der Rechtssicherheit dafür zu sorgen, dass sich auch wirklich alle an das Unrecht halten.

Ich hoffe, dass ich deine Aussage jetzt nicht falsch verstanden habe, aber mich beschleicht das Gefühl, dass hier einige Sachen durcheinander geworfen werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, versuche ich mich so einfach wie möglich auszudrücken:

Radbruch (übrigens sind seine Ausführungen nach wie vor juristische Standardlektüre) zementiert mit den zitierten Aussagen lediglich den juristischen Grundsatz, dass ungerechtes Recht besser ist als kein Recht. Gleichwohl vertritt er aber auch die Meinung, dass ungerechtes Recht schnellstmöglich durch gerechtes ersetzt gehört.

Es geht hier lediglich um die Vermeidung von rechtfreien Raum, um die Gleichbehandlung aller zu gewährleisten. Radbruch bezieht sich mit seinem ungerechten Recht übrigens in großen Teilen auf gesetzgeberische Prozesse aus der NS-Zeit, deren Abschaffung aber zur Folge gehabt hätte, dass (möglicherweise) Willkür ins Richterrecht einzieht. (Bis zur oberinstanzlichen Korrektur natürlich)

Er unterscheidet ja auch sehr deutlich das geschriebene vom gesprochenen Recht...

Bezüglich der Obrigkeit verweise ich an dieser Stelle mal an die in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes formulierten Abwehrrechte, die wir als Bürger (und Souverän) gegenüber der "Obrigkeit" haben.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr und mit gefährlichen Halbwissen gespickt ;)

Danke für deinen Kommentar

Bezüglich der Obrigkeit verweise ich an dieser Stelle mal an die in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes formulierten Abwehrrechte, die wir als Bürger (und Souverän) gegenüber der "Obrigkeit" haben

Hast du schon mal versucht diese Grundrechte einzufordern? Kennst Du Art. 19(1) Satz 2 GG und seine Bedeutung? Ich kämpfe seit Jahren für die Abwehrrechte und deren Einhaltung. Ich habe seit Jahren das Grungesetz und seine Entstehung studiert. Alle 11.000 Seiten des Parlamentarischen Rats des Verfassers des GG. Die gibt es in 17 Teibänden. Stelle dem die Gerichtsentscheidungen gegenüber und du wirst aus dem Staunen nicht mehr herauskommen. Ich habe auch noch den aller ersten Bonner Kommentar aus 1950. dort ist der Artikel 19 noch von Wernicke, genauestens Beschrieben und nicht so wie in „von Mahngold“ beschreibt, der im Parlamentarischen Rat sich mit seiner Ansicht Zu 19 (1) Satz 2 nicht durchsetzen können, aber im Bonner Kommentar wird seiner Ansicht gefolgt. Ich habe alle Verfassungsmäßigen Urteile bis zum heutigen Tag . Was man dort zu lesen bekommt ist unfassbar. Die Grundrechte sind mittlerweile nur noch Makulatur. Ich gebe dir den Tip, diese mal einzufordern.

Bevor ich jetzt Kommentare und herrschende Meinung ausführlich in den Kommentarbereich von steemit abtippe, eine Frage: Inwiefern störst du dich am Zitiergebot?

Und bist du dir sicher, dass der Bonner Kommentar von 1950 (als nicht ganz aktuelle Ausgabe) noch als herrschende Meinung intepretiert werden kann?

Gerne für den Kommentar. Danke für den Artikel und auf eine hoffentlich schöne Diskussion, wenn du mir das mit dem Zitiergebot präzisiert hast. Gerne auch mit BVerfGE oder anderen Beispielen.

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